Eine gemeinsame Vision für die Welt (Teil 2)

Wir benutzen das Wort "Menschenrechte" relativ häufig und versuchen damit, unsere Sicht auf die Welt zu begründen. Doch was genau ist unter dem Begriff zu verstehen und wie hat er sich entwickelt? Herbert Nebel versucht in der dreiteiligen Serie die Fragen zu beantworten. Im zweiten Teil analysiert er den normativen Gehalt der globalen Menschenrechte.

Eine gemeinsame Vision für die Welt (Teil 2)

Alle Menschenrechte enthalten drei Pflichten für den Staat:

Jeder Staat muss jegliche Verletzung der Menschenrechte unterlassen; Jeder Staat muss alle seinem Schutz unterstellten Menschen vor Übergriffen — auch vor Übergriffen dritter Personen — schützen; Jeder Staat muss in seinem Einflussbereich für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge tragen.

Bürgerliche und politische Menschenrechte

Die Freiheitsrechte und Abwehrrechte sind die "klassischen" liberalen Menschenrechte, die lange Zeit die Diskussion der Menschenrechte im christlich-westlichen Kulturkreis mit ihrer liberal-rechtsstaatlichen Grundrechtstheorie bestimmten. Demgemäß finden sich auch in vielen Verfassungen westlicher Staaten Garantien dieser Freiheits– und Abwehrrechte ihrer Bürger.

Zu diesen Menschenrechten gehört das Recht auf Leben, welches die unabdingbare Voraussetzung für alle anderen Rechte benennt. Dazu gehört das Diskriminierungsverbot, die Rechtssicherheit, die Gewissens- und Religionsfreiheit, das Asylrecht sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das Folterverbot legt die humanistisch-ethische Grundlage mit dem Hinweis, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten geboren sind.

Bei den bürgerlichen Rechten geht es in erster Linie um Schutzrechte (negative Freiheitsrechte) des Individuums gegenüber der Staatsmacht, bei den politischen um positive Teilnahmerechte an politischen Entscheidungen.

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