Tanzverbot an Karfreitag gilt nicht schrankenlos

Bundesverfassungsgericht erklärt das Verbot der Münchener „Heidenspaß-Party 2007“ für verfassungswidrig

Tanzverbot an Karfreitag gilt nicht schrankenlos

Bundesverfassungsgericht; Foto: © Evelin Frerk

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des bfg München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.

Warum sollte ein humanistischer Freigeist als Ausdruck seiner religionsfreien Weltanschauung an Karfreitag nicht tanzen dürfen? Diese Frage stellte sich Assunta Tammelleo (damalige Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München sowie Beirätin der Giordano-Bruno-Stiftung) und rief für den Karfreitag 2007 zu einer Veranstaltung im Münchener Oberanger-Theater auf. Der Titel der Veranstaltung: "Religionsfreie Zone München 2007 – 6. Atheistische Filmnacht mit Pralinenbuffet und Heidenspaß-Party". Offensichtlich war diese Ankündigung für die Verwaltungsbehörde in München zu provokativ. Daher untersagte sie die "Heidenspaß-Party", bei der die Band "Heilig" zum "Freigeister-Tanz" aufspielen sollte, mit der Begründung, dass eine solche Party mit den Beschränkungen des Feiertagsgesetzes für den Karfreitag als besonders geschütztem "stillen Tag" nicht vereinbar sei.

Der bfg München legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein und klagte sich zunächst erfolglos durch mehrere Instanzen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Klageweg nicht zuließ, war der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht. Zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde reichte die Giordano-Bruno-Stiftung eine ausführliche Stellungnahme in Karlsruhe ein, die von Gerhard Czermak (ehemaliger Verwaltungsrichter und gbs-Beirat) sowie Michael Schmidt-Salomon (Philosoph und gbs-Vorstandssprecher) formuliert wurde.

Weiterlesen im Originalartikel.

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

Neuer Kommentar

(Mögliche Formatierungen**dies** für fett; _dies_ für kursiv und [dies](http://de.richarddawkins.net) für einen Link)

Ich möchte bei Antworten zu meinen Kommentaren benachrichtigt werden.

* Eingabe erforderlich