Sterbehilfe - Todesstrafe durch die Hintertür?

Entsetzen und Empörung löst eine Mitteilung aus Belgien aus: Ein wegen Vergewaltigungen und Mordes in Sicherungsverwahrung befindlicher Sexualstraftäter hat vor einem Gericht die Erlaubnis erstritten, sich durch Ärzte töten zu lassen.

Der fünfzigjährige Frank Van den Bleeken, der vor etwa drei Jahrzehnten mehrere Frauen vergewaltigte und eine tötete, will aus dem Leben scheiden. Er selbst bezeichnet sich als eine Gefahr für die Gesellschaft, er hege weiterhin abnorme sexuelle Phantasien und will nicht im Gefängnis auf seinen Tod warten.

Seit mehr als zwanzig Jahren sitzt der Mann ohne jede Therapie in der Haftanstalt ein. Offiziell ist er für schuldunfähig erklärt worden. Einrichtungen für Therapien für Sexualstraftäter gibt es in Belgien bislang nicht. Eine therapeutische Behandlung in einer Haftanstalt in den Niederlanden haben die belgischen Behörden abgelehnt – aus Kostengründen. Belgien ist zwischenzeitlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Unterbringung von Sexualstraftätern verurteilt worden. Konsequenzen daraus werden aber wohl erst in einem Jahr gezogen werden. Dann erst wird ein Gesetz über Therapiemöglichkeiten für inhaftierte Sexualstraftäter in Kraft sein. Zu spät für Van den Bleeken, der jetzt Sterbehilfe erhalten wird.

Weiterlesen im Originalartikel.

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

Neuer Kommentar

(Mögliche Formatierungen**dies** für fett; _dies_ für kursiv und [dies](http://de.richarddawkins.net) für einen Link)

Ich möchte bei Antworten zu meinen Kommentaren benachrichtigt werden.

* Eingabe erforderlich