In Belgien wurde gestern die Sterbehilfe auf Minderjährige ausgeweitet, eine weltweite Premiere. Das bedeutet, dass zukünftig auch Kinder, theoretisch ohne Altersbeschränkung, von dieser Praxis Gebrauch machen können. Natürlich mit gewissen Einschränkungen - die Eltern müssen ihr Einverständnis ablegen, ein Arzt muss die Unheilbarkeit des Kindes bezeugen, und ein Psychologe muss attestieren, dass das Kind den Ausmaß der Entscheidung versteht.
Widerstand kommt, wie zu erwarten, von religiösen Gruppen und sogar von Kinderärzten. Christen und Moslems meinen, dass man mit dieser Gesetzgebung „Mord“ verharmlost. In ähnlicher Manier, wie viele Gläubige die Abtreibung als Mord verurteilen, wird auch hier das Bedenken geäußert, man greife in Gottes Plan ein und habe nicht das Recht, Menschenleben zu beenden.
Aus säkularer humanistischer Sicht macht Euthanasie durchaus Sinn (solange die Auflagen wasserdicht sind).
Ohne Euthanasie wären wir für das Leid dieser Menschen mitverantwortlich. Wie ich in meinen Artikel über Übernatürliches bereits aufzeigte, würde ein Euthanasieverbot bedeuten, dass „die über tausend unglücklichsten Österreicher weiterhin die meist leidendsten Bürger des Alpenstaates sein müssen.”
Es stellt sich jedoch die Frage, ob in Zukunft auch Babys und unzurechnungsfähige Menschen quasi „eingeschläfert“ werden können.
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