Bisher ist eine längere Kooperation zwischen Bund und Ländern grundgesetzlich verboten. Die Bundesregierung möchte das ändern. Der SPD geht das Gesetzesvorhaben aber nicht weit genug.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Wissenschaft beschlossen. Damit kann der Bund künftig dauerhaft Vorhaben von „überregionaler Bedeutung“ an Hochschulen fördern, während das bislang nur zeitlich befristet möglich war. In Artikel 91b des Grundgesetzes heißt es jetzt, Bund und Länder könnten „in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken“. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, „bedürfen der Zustimmung aller Länder“. Ausgenommen sind Forschungsbauten und Großgeräte.
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