Er musste sie nicht überwältigen, sie hat nicht um sich geschlagen. Ein Verband von Beratungsstellen hat Fälle mutmaßlicher Vergewaltigungen analysiert - und eine systematische Schwäche im Strafrecht ausgemacht. Juristinnen fordern, diese "Schutzlücke" endlich zu schließen.
Sie hat sich nicht gewehrt und theoretisch hätte sie flüchten können. Oder wenigstens nach Hilfe rufen. Hat sie aber nicht. "Nein" und "Hör auf" hat sie gesagt oder "Was machst du da?" gefragt, als der Mann mit ihr schlief - gegen ihren Willen. Aber sie hat nicht um sich geschlagen oder sich anderweitig körperlich zu befreien versucht. Das wird sie später erklären müssen, wenn sie sich dafür entscheidet, die Vergewaltigung - die es in ihren Augen war - zur Anzeige zu bringen. Wahrscheinlich wird sie dann den folgenden Satz hören: "Was Ihnen widerfahren ist, ist in Deutschland nicht strafbar."
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