Der frühere Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs Michael Bertrams kritisiert die generelle Zulassung des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen. Sie führe zu einer „Unterwerfung unter aggressive Ansprüche islamischer Verbände“.
Herr Bertrams, bisher durfte die katholische Nonne in Ordenstracht an öffentlichen Schulen unterrichten, aber eine Muslima kein Kopftuch tragen. Hat das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlung zu Recht beendet?
Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Ich gehe von vorn heran und sage: Es ist falsch, Lehrerinnen an staatlichen Schulen generell das Tragen des islamischen Kopftuchs zu erlauben. Was Sie ansprechen, ist die Privilegierung einer bestimmten Religion. Die darf es nicht geben. Aber das ist eine andere Frage, auf die ich gerne zurückkomme.
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