Der "Kruzifixstreit"

Der Lehrer Ulf Faber kritisiert in seinem Buch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Kruzifixe nicht in staatlichen Schulen angebracht werden dürfen, immer noch ignoriert wird. Der Autor macht dabei aus religionskritischer Perspektive an Beispielen auf die mangelnde Umsetzung einer eindeutigen Vorgaben aufmerksam, wobei er aber im Laufe des Textes mitunter den Bezug zu seinem eigentlichen Thema verliert.

Der "Kruzifixstreit"

Das Bundesverfassungsgericht kam am 16. Mai 1995 zu folgender Entscheidung: “Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.” Und weiter hieß es: “Zur Glaubensfreiheit gehört … die Freiheit kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben. Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt. … Zusammen mit der allgemeinen Schulpflicht führen Kreuze in Unterrichtsräumen dazu, dass die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit mit diesem Symbol konfrontiert sind und gezwungen werden, ‚unter dem Kreuz’ zu lernen.” Diese eindeutigen Aussagen blieben indessen meist ohne Konsequenzen, was man an der Kontinuität von Auseinandersetzungen um die damit einhergehenden Fragen ablesen kann. Ihnen widmet Ulf Faller, Lehrer an einem Gymnasium, ein Buch auch aus dem eigenen Erleben heraus.

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