Deutscher Dschihadist: Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Syrien-Kämpfer

Kurz nach seiner Rückkehr aus Syrien wurde Kreshnik B. festgenommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof Haftbefehl gegen ihn erlassen. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen den 19-Jährigen wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

 Deutscher Dschihadist: Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Syrien-Kämpfer

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen einen deutschen Dschihadisten. Der 19-jährige Kreshnik B. wird dringend verdächtigt, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Der Bundesgerichtshof hat gegen ihn Haftbefehl erlassen.

Der Beschuldigte soll im Juli 2013 von Deutschland nach Syrien gereist sein und sich nach einer Schusswaffenausbildung der Terrorgruppe "Islamischer Staat im Irak und Syrien" (Isis) angeschlossen zu haben. "Er soll an mehreren Kampfeinsätzen teilgenommen und Wachdienste verrichtet haben", teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit.

Die Isis gilt als eine der brutalsten Gruppen im syrischen Bürgerkrieg. Sie ist für Sprengstoff- und Selbstmordanschläge sowie für Entführungen und Erschießungen verantwortlich. Der Organisation haben sich zahlreiche Dschihadisten aus dem Ausland angeschlossen. Ihr Ziel ist die Errichtung eines Staats auf Grundlage des islamischen Rechts.

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