Die freiwillige Todesstrafe

Der verurteilte Mörder Frank Van den Bleeken sitzt in Belgien in Sicherungsverwahrung. Weil er das nicht länger erträgt, hat er sich das Recht auf Sterbehilfe erstritten. Entzieht er sich seiner Strafe - oder ist er Opfer eines kaputten Strafvollzugs?

Die freiwillige Todesstrafe

Frank Van den Bleeken gilt als redegewandt, intelligent, mit der Gabe zur Reflexion. Aber dieser Mann vergewaltigte mehrere Frauen, eines seiner Opfer ermordete er in der Neujahrsnacht 1989. Die Leiche der jungen Frau wurde später von einem Jäger im Wald gefunden. Van den Bleeken sagt, er könne seine Sexualität nicht kontrollieren.

Der Richter schickte ihn in Sicherungsverwahrung. Seit mehr als zwanzig Jahren sitzt er in einem Gefängnis in Belgien. Nun erregt sein Fall großes Aufsehen: Weil er die Umstände nicht länger ertrage, hat sich Frank Van den Bleeken das Recht erstritten, sterben zu dürfen. Entzieht er sich damit seiner Strafe - oder ist er Opfer eines heruntergekommenen Strafvollzugs?

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