Die Sache mit der Kopfbedeckung

Der "Kopf" der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, Rüdiger Weida, darf seinen Kopf zwar mit einem Piratentuch bedecken; allein die Stadt Templin verweigerte ihm ein Foto damit in seinem Personalausweis. Der hpd sprach mit ihm über seine Gründe, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Die Sache mit der Kopfbedeckung

hpd: Hallo Rüdiger, der hpd hat im August 2011 darüber berichtet,dass die Führerscheinstelle des Landkreises Templin dir einen Ausweis ausstellte, auf dem du ein Piratentuch trägst. Weshalb nun dieser offensichtliche Meinungswandel?

Rüdiger Weida: Das sind zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Mitarbeitern. Der vom Landkreis war freundlich und aufgeschlossen. So einen gab es auch bei der Stadt, aber der entscheidende Beamte war so arg drauf, dass sich inzwischen der Bürgermeister nach einer entsprechenden Dienstaufsichtsbeschwerde für dessen Verhalten entschuldigt hat. Es kommt wohl einfach viel auf den bearbeitenden Beamten an.

Es stimmt zwar auch, dass der Führerschein nicht als Ausweis gilt und eine andere Dokumentenebene hat, aber in Deutschland gibt es für diese beiden einheitliche Bestimmungen. Daran kann es also nicht liegen.

Weiterlesen im Originalartikel.

Hier geht's zum Originalartikel...

Kommentare

Neuer Kommentar

(Mögliche Formatierungen**dies** für fett; _dies_ für kursiv und [dies](http://de.richarddawkins.net) für einen Link)

Ich möchte bei Antworten zu meinen Kommentaren benachrichtigt werden.

* Eingabe erforderlich