Der Untergang der Türkischen Republik und die Rolle, die Europa dabei spielte
Im Jahr 1997 wurde die Regierung des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Necmettin Erbakan und seiner islamistischen Wohlfahrtspartei im Rahmen eines unblutigen und mehrere Monate dauernden Staatsstreichs abgesetzt. Der entsprechende Interventionsprozess war durch ein während eines Treffens des Nationalen Sicherheitsrates am 28. Februar 1997 beschlossenes Memorandum des Generalstabs eingeleitet worden, welches eine Reihe von Anordnungen gegen die islamistische Regierung beinhaltete. Infolge der beschlossenen Maßnahmen sahen sich Erbakan und seine Regierung vier Monate später zum Rücktritt gezwungen. Währenddessen hatte der Generalstaatsanwalt auch vor dem Türkischen Verfassungsgericht ein Parteischließungsverfahren gegen die Wohlfahrtspartei eröffnet, mit der Begründung, dass diese zum Brennpunkt anti-laizistischer Aktivitäten geworden sei. Das Verfassungsgericht fällte am 16. Januar 1998 das Urteil zur Schließung der Wohlfahrtspartei, die am 28. Februar 1998 endgültig geschlossen wurde.
Das Urteil des türkischen Verfassungsgerichts, das von den Islamisten angefochten wurde, führte zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der jedoch keine Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) feststellte. Der EGMR führte in seinem am 13. Februar 2003 einstimmig gefällten Urteil ganz im Gegenteil Folgendes aus:
„Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der EMRK betrachtet werden. Ein System verschiedener Rechtsnormen für die Angehörigen verschiedener Religionen würde die Rolle des Staates als Garant individueller Rechte und Freiheiten und unparteiischer Organisator der Ausübung der unterschiedlichen Religionen in einer demokratischen Gesellschaft abschaffen, indem Individuen verpflichtet würden, nicht länger den vom Staat in seiner oben beschriebenen Rolle aufgestellten Regeln, sondern statischen Regeln der jeweiligen Religion zu folgen. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Feststellung der Unvereinbarkeit der von der Wohlfahrtspartei angestrebten Einführung der Scharia mit der Demokratie durch den Verfassungsgerichtshof war daher gerechtfertigt. Dasselbe gilt für die angestrebte Anwendung einiger privatrechtlicher Vorschriften des islamischen Rechts auf die muslimische Bevölkerung der Türkei. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft. In Anbetracht der Unvereinbarkeit der Ziele der Wohlfahrtspartei mit den Grundsätzen der Demokratie und der Tatsache, dass sie auch die Anwendung von Gewalt zum Erreichen dieser Ziele nicht ausgeschlossen hat, entsprach die Auflösung der Wohlfahrtspartei und der vorübergehende Entzug bestimmter politischer Rechte der übrigen Beschwerdeführer einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis und war verhältnismäßig zum verfolgten Ziel. Der Eingriff war daher notwendig in einer demokratischen Gesellschaft iSv. Art. 11 (2) EMRK. Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (einstimmig, im Ergebnis übereinstimmende Sondervoten von Richter Kovler sowie von Richter Ress, gefolgt von Richter Rozakis).“
Angesichts dieses klaren und einstimmigen Votums des EGMR war es also für das türkische Verfassungsgericht und damit für den türkischen Staat nicht nur rechtlich zulässig, eine islamistische Partei wie die Wohlfahrtspartei zu verbieten. Vielmehr war diese Handlung unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der von der EMRK garantierten Grundfreiheiten und des Schutzes der Demokratie sogar notwendig und geboten. Damit hatte der EGMR klare Grenzen für politische Parteien und Bewegungen gesetzt. Einerseits hatte er klargestellt, dass die Scharia sowohl mit der Demokratie als auch mit den Grundrechten unvereinbar war. Andererseits war auch ein Systemwechsel zu diesem Schariasystem unter Anwendung von Gewalt verboten.
Die hier gesetzten Grenzen galten konkret gegenüber einer politischen Bewegung, die insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland stark geworden war, zumal sich hinter der mittlerweile geschlossenen Wohlfahrtspartei nichts anderes verbirgt als die Milli Görüş, die von Necmettin Erbakan gegründete Organisation, die seit Beginn der Siebzigerjahre aktiv ist, deren Ideologie derjenigen der Muslimbruderschaft entspricht, wobei Milli Görüş zusätzlich auch ein extremer türkischer Nationalismus kennzeichnet. Für die Muslimbruderschaft und alle in ideologischer Hinsicht dazugehörenden Bewegungen wie beispielsweise die Hamas im Gazastreifen, die Ennahda in Tunesien oder die später gegründete AKP in der Türkei beinhaltet der Islam eine untrennbare Einheit von Politik und Religion und offeriert ein allumfassendes - sprich totalitäres - System, namentlich die Scharia, welche sich auf jeden Lebensbereich bezieht und Lösungswege für alle politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme anbietet. Der Gründer und Chefideologe der Muslimbruderschaft Hassan Al-Banna diesbezüglich in seinen Memoiren:
„Die Ausrüstung des Orients ist Sitte und Glauben; wenn er diese beiden verliert, so verliert er alles, wenn er zu ihnen zurückkehrt, so kehrt alles zu ihm zurück. Vor fester Moral, Glauben und Überzeugung bricht die Macht der Unterdrücker zusammen. Daher werden sich die Führer des Ostens um die Festigung seines Geistes und um die Wiedergewinnung seiner verlorenen Moral bemühen, denn dies ist der einzige Weg zu einer echten Renaissance. Diesen Weg aber werden sie nur finden, wenn sie zum Islam zurückkehren und an seiner Lehre festhalten.“
Dass es Hassan al-Banna nicht bloß um Glaubensangelegenheiten ging und er die Rolle des Islam durchaus als allumfassend betrachtete, ist im nachfolgenden Zitat zu erkennen:
„Wir glauben fest daran, dass die Vorschriften des Islam umfassend sind und die Angelegenheiten der Menschen im Diesseits und im Jenseits regeln. Des weiteren glauben wir, dass diejenigen sich irren, die annehmen, diese Lehren behandelten lediglich die Aspekte des Glaubens und der Spiritualität. Denn der Islam ist Gottesdienst und Glaubensgrundsatz, Heimatland und Staatsangehörigkeit, Religion und Staat, Idee und Wert sowie Koran und Schwert.“
Diese Worte Hassan al-Bannas und natürlich auch die darauf basierende Ideologie der Muslimbruderschaft standen und stehen in einem unmittelbaren Widerspruch zu einer laizistischen Türkischen Republik, die 1923 gegründet worden war, wo der Scharia-Islam weitestgehend auf die Aspekte des Glaubens und der Spiritualität reduziert worden war, aber natürlich auch zu diversen anderen Bemühungen in der muslimischen Welt, in der die Entwicklungen in der Türkei mittelbar oder sogar teilweise unmittelbar als Vorbild dienten. Nachdem nun die Türkische Republik sich völlig unkontrolliert in den Händen eines Diktators befindet, den niemand mehr aufhalten kann und der exakt diese Ideologie beherzigt hat, muss man realistischer Weise einräumen, dass die Ideologie der Muslimbruderschaft nicht nur gesiegt hat. Die Muslimbruderschaft hat vielmehr dort gewonnen, wo einst die Gegenbewegung geboren wurde, was eine besonders bittere Erkenntnis ist.
Machtübernahme des Muslimbruders Erdoğan
Vom 17. März 2008 (Klageerhebung) bis zum 30. Juli 2008 (Urteil) lief vor dem Türkischen Verfassungsgericht ein Prozess, in welchem versucht wurde, die Machtübernahme des Muslimbruders Erdoğan wieder rückgängig zu machen und um die AKP aus gleichen Gründen wie jene bei der Wohlfahrtspartei zu schließen. Dies war zugleich die letzte Chance, Erdoğan auf eine zivilisierte Art und Weise zu entmachten, weil er eine Abwahl niemals zulassen würde. Die Mehrheit der Verfassungsrichter folgte der Klage und stimmte für das Verbot der AKP. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde aber wegen einer einzigen Stimme verfehlt, weswegen die AKP nicht verboten wurde. Ausschlaggebend war insbesondere die Stimme des damaligen Präsidenten des Verfassungsgerichts, Haşim Kılıç, für dessen Urteil vor allem die sogenannten „Richtlinien über das Verbot und Auflösung von politischen Parteien und analoge Vorgehensweisen“ der Venedig Kommission des Europarates ausschlaggebend waren. Die entscheidende Stelle in den Venedig-Richtlinien von 2000, welche die säkulare Natur des türkischen Staates begraben sollte, die aber vom späteren Entscheid des EGMR im Zusammenhang mit der Wohlfahrtspartei abweicht, lautet wie folgt (S. 4, Ziff. 3):
“Ein Verbot oder eine zwangsweise Auflösung von politischen Parteien kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn Parteien die Anwendung von Gewalt befürworten, oder Gewalt als Mittel dazu gebrauchen, um die demokratisch verfassungsmäßige Ordnung umzustürzen und dabei die Rechte und die Freiheiten, die von der Verfassung garantiert werden, zu unterminieren. Die Tatsache allein, dass eine Partei eine friedliche Verfassungsänderung anstrebt, darf für ein Parteiverbot oder -auflösung nicht genügen.”
Unter dem Gesichtspunkt dieser Kriterien allein war damit ein Systemwechsel möglich, wobei hinsichtlich der Natur dieses Systems keinerlei Grenzen gesetzt wurden. Im Ergebnis kann unter Anwendung dieser Kriterien natürlich auch ein „Präsidialsystem“ eingeführt werden, wie dasjenige von Erdoğan, das freilich kein Präsidialsystem ist, sondern eine Präsidialdiktatur. Sofern nur diese Richtlinien maßgeblich sein sollten, ob eine Partei verboten wird oder nicht, können auch - solange alles friedlich verläuft und niemand zu Gewalt aufruft - der laizistische Charakter eines Staates ausgehebelt, die Gewaltenteilung abgeschafft und ein islamischer Staat auf der Grundlage der Scharia errichtet werden.
Mit anderen Worten hatte die für die Wahrung von Demokratie und Grundrechten in Europa betraute Venedig Kommission die völkerrechtlichen Grundlagen für die Existenz des legalistischen Islams in Europa geschaffen, was in der Türkei aufgrund der streng säkularen Natur des Staates zuvor verboten war. Ob dadurch eine allfällige Machtübernahme durch eine Partei erfolgen könnte, die in ideologischer Hinsicht klar der Muslimbruderschaft zuzuordnen ist, spielte aus der Perspektive der Venedig Kommission überhaupt keine Rolle und war nie ein Kriterium für ein Parteiverbotsverfahren. Einzig die Anwendung von Gewalt oder die Befürwortung der Gewalt durch die Partei war für ein Parteiverbot entscheidend.
Wie unglaublich töricht diese Richtlinie der Venedig Kommission für ein Parteiverbot ist, merkt man übrigens daran, dass eine politische Partei ihre Gewaltbereitschaft zu Beginn ja verheimlichen und diese erst später offenbaren könnte. Kaum eine Partei dürfte sich so dumm verhalten, in Kenntnis dieser Richtlinie die Gewalt und die Gewaltbereitschaft in die Parteistatuten aufzunehmen oder dies vor der Machtsicherung herumzuposaunen. Heute, nach der vollständigen Machtübernahme, drohen AKP-Islamofaschisten ihren Gegnern offen mit Gewalt. Es gibt allerdings keine Macht mehr, die sie aufhalten könnte.
Beseelt von diesen für den Schutz der Demokratie völlig untauglichen Kriterien der Venedig Kommission und ohne Vorbehalte gegenüber einer der Muslimbruderschaft zugehörigen Bewegung, die damit nicht verboten wurde, reagierten damals die EU, europäische Staaten und die Medien sehr erleichtert über den Verfahrensausgang und freuten sich darüber, dass Erdoğan weiterhin im Amt bleiben konnte. Wenn man die damaligen Berichterstattungen schaut oder liest, erwarteten sogenannte „Beobachter“, so wie es in westlichen Medien immer wieder so schön heißt, ohne dass konkretisiert wird, wer damit gemeint ist, eine „gemäßigte Entwicklung“. Man sprach damals davon, dass in der Türkei eine Staatskrise abgewendet worden sei. Ich kann mich noch sehr genau an meine Fassungslosigkeit von damals erinnern, als sich die Mehrheit der europäischen Öffentlichkeit über den Machterhalt Erdoğans freute.
Die Venedig Kommission des Europarates hat mit ihren Richtlinien, die keinerlei Einschränkungen gegenüber islamistischen Bewegungen beinhalten und damit den legalistischen Islam zulassen, der Türkischen Republik geschadet, so wie es aussieht, diese sogar vernichtet. Die von Mustafa Kemal Atatürk im Jahr 1923 gegründete säkulare Republik steht heute aufgrund der Beachtung der Regeln der Venedig Kommission des Europarates auf einem Trümmerhaufen. Der türkische Rechtsstaat, der gewiss nie perfekt war, ist vollständig beseitigt worden. Ebenso wurden die parlamentarische Demokratie und die Gewaltenteilung abgeschafft. Die Grundrechte und die Grundfreiheiten, die auch von der EMRK garantiert werden, werden in der Türkei gegenwärtig am Laufmeter verletzt. Die zahlreichen und massiven Missachtungen der EMRK sind mit den früheren Zeiten, in denen die Türkei gewiss auch keine Musterschülerin hinsichtlich Grundrechtseinhaltung war, nicht vergleichbar. Der totalitäre Staat und die Ein-Mann-Diktatur sind Realität. Beamte, Richter, Professoren und viele andere völlig unbescholtene Bürger wurden fristlos vom Staatsdienst verlassen und/oder eingesperrt. Die Presse ist gleichgeschaltet und zahlreiche Journalisten sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Dieser ganze Regime-Wechsel fand im Übrigen nicht einmal mit einer demokratischen Legitimation statt. Vielmehr setzte der Diktator Erdoğan, der für sein Präsidialsystem einmal sogar das III. Reich als Beispiel genannt hatte, seinen Willen um, nachdem er und seine AKP-Bande bei der sowohl für die Abstimmung für die Verfassungsrevision als auch bei der Akklamationsveranstaltung vom 24. Juni 2018 betrogen, sämtliche demokratischen Spielregeln verletzt, aber dennoch klar verloren haben. Wer diesen Inszenierungen der islamistischen Diktatur eine demokratische Legitimation einräumt, setzt die Standards für die Demokratie bei den Türken bedenklich tief an.
Man könnte meinen, dass mindestens Europa - damit ist insbesondere die EU und der Europarat gemeint - endlich erkennen müsste, wie nachhaltig sie der Türkei geschadet hat, indem sie diesen Mann unterstützte und förderte. Auch könnte man erwarten, dass aufgrund des Beispiels der Türkei, bei der Venedig Kommission so etwas wie Selbstkritik aufkommen müsste, zumal die materiellen Kriterien der Venedig-Kommission zu einem Parteischließungsverfahren ganz offensichtlich und aufgrund des Beispiels der Türkei, wo sie zur Anwendung gelangten, auch nachweislich völlig untauglich waren, um eine Republik vor der Errichtung eines totalitären Systems zu bewahren. Leider ist dem überhaupt nicht so. Ganz im Gegenteil. Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini war eine der ersten, die vorpreschten, um das „Referendumsergebnis“ anzuerkennen. Sie gab umgehend nach der „Abstimmung“ bekannt, dass die EU das „Ergebnis des Verfassungsreferendums“ respektiere. Der Beitrittsprozess der Türkei soll ungeachtet der bedenklichen Ereignisse, die sich in der Türkei abspielen und trotz offensichtlichen Abstimmungsbetrugs, weitergehen. Beim geplanten Staatsumbau soll die Türkei - so Mogherini - lediglich die Vorgaben der „Verfassungsexperten“ der Venedig Kommission beachten, jener Institution also, welche die Türkische Republik mit ihren rechtlichen Vorgaben an den Rand des Abgrunds gebracht hat. Diesem Wunsch wird Erdoğan kaum nachkommen, nachdem er sein Ziel bereits erreicht hat. Die nächste Etappe dürfte die Wiedererrichtung des im Jahre 1924 abgeschafften Kalifats sein.
Offensichtlicher Abstimmungsbetrugs
Man könnte nun annehmen, dass Federica Mogherini keine Ahnung davon hat, welche Signale sie mit der umgehenden Anerkennung des offensichtlichen Abstimmungsbetrugs sendet. Dem ist zu widersprechen. Federica Mogherini ist geradezu eine Liebhaberin des politischen Islam.
Dies hat sie höchstpersönlich anlässlich einer Rede in Brüssel während eines Symposiums von Call for Europe („Islam in Europe“), die am 24. Und 25. Juni 2015 stattfand, persönlich offenbart. Sie begann ihre Rede mit einer „Anekdote“, die keine war, sondern lediglich den Umstand wiedergab, dass es für sie, die 1999 ihre Studien abgeschlossen habe, schwierig gewesen sei, im Bereich der politischen Wissenschaften eine Dissertation über den Islam zu schreiben. In Italien sei sie nicht fündig geworden und habe erst in Frankreich einen Doktorvater gefunden, bei dem sie zum Thema Islam aus der Sicht der politischen Wissenschaften eine Dissertation verfassen können und nicht etwa im Fachbereich der Geschichte, Literatur oder der Kulturwissenschaften.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass es sich bei Federica Mogherini um eine promovierte Politologin handelt, die Expertin im Bereich des politischen Islam ist und die von mir weiter oben wiedergegebenen Hassan al-Banna Zitate kennen muss, weil sie einfach zu bekannt sind. Und wenn wir beispielsweise an ihre Fotos im iranischen Parlament zurückdenken oder überhaupt an ihre große Affinität zum Mullah Regime im Iran, müssen wir zwingend feststellen, dass sie ganz genau weiß, was sie tut und ihre Handlungen gewiss nicht von Naivität geprägt sind. Wir Juristen sprechen in solchen Fällen von einem dolus directus, sprich von einem direkten Vorsatz.
In ihrer Rede unterstrich und lobte sie die Idee der Diversity, was die EU angeblich ausmache, und widersprach dem von Samuel Huntington geprägten Begriff der „Clash of Civilizations“, der seinerseits zentralen Werten der EU widersprechen würde. In diesem Zusammenhang meinte sie, dass der Islam zu Europa gehöre, ob dies uns gefällt oder nicht. Bereits bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft hätten die Gründungsstaaten auf Diversity gesetzt.
Anschließend stellte sie die Zugehörigkeit des Islamischen Staates (IS) zum Islam in Abrede und gab dazu an, dass Europa, aber auch der Islam (nicht etwa Muslime oder islamisch geprägte Staaten!) vor gemeinsamen Herausforderungen stehen würden. Weshalb der IS den Islam vor einer Herausforderung stellen würde, begründete sie damit, dass der IS nicht islamisch sei und als Beleg zitierte sie den Scheich al-Azhar. Gemäß Ansicht Mogherinis sei sogar der Islam selbst das Opfer!
Nachdem Mogherini, eine Politologin und Fachfrau im Bereich des Islamismus, den IS aus der Welt des Islam ausschloss und von ihren guten Erfahrungen in Tunesien berichtete, gab sie ganz offen zu, dass sie islamistische Parteien als Teil der Diversity betrachte, einerseits in der islamischen Welt aber andererseits wohl auch in Europa.
„We need to show some humble respect for diversity. Diversity is the core feature of our European history, and it is our strength. But we should also show respect for diversity when we look outside our borders. We need to understand diversity, understand complexity. This is difficult, but maybe a bit less difficult for us Europeans. We know diversity and complexity –especially here in Brussels –from our own experience.
For this reason I am not afraid to say that political Islam should be part of the picture. Religion plays a role in politics –not always for good, not always for bad. Religion can be part of the process. What makes the difference is whether the process is democratic or not. That is what matters to us, the key point.“
„Wir müssen gegenüber der Diversity etwas demütigen Respekt zeigen. Diversity ist die maßgebliche unserer europäischen Geschichte und sie ist unsere Stärke. Aber wir sollten auch gegenüber Diversity zeigen, wenn wir außerhalb unserer Grenzen blicken. Wir müssen Diversity verstehen, die Komplexität verstehen. Das ist schwierig, aber vielleicht etwas weniger schwierig für uns Europäer. Wir kennen Diversity und Komplexität - vor allem hier in Brüssel - von unseren eigenen Erfahrungen.
Aus diesem Grund habe ich keine Furcht davor zu sagen, dass der politische Islam Teil dieses Bildes sein sollte. Religion spielt in der Politik eine Rolle - nicht immer für das Gute und nicht immer für das Schlechte. Religion kann Teil des Prozesses sein, Was den Unterschied ausmacht ist, ob der Prozess demokratisch ist oder nicht.“
Mit diesen Ausführungen offenbart Federica Mogherini ihren linken Rassismus, der auch bei vielen anderen zeitgenössischen Linken zu beobachten ist. Säkularismus, Laizismus, Frauenwahlrecht und -empowerment, Demokratie mit Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung und eine unabhängige Justiz und ein westlich-zivilisierter Lebensstil wie die Türkische Republik sie einst hochhielt, werden als von außen, von irgendwelchen Kolonialisten zwanghaft importierte Dinge empfunden, wobei diese Ansicht im Ergebnis derjenigen der Islamisten entspricht. Totalitäre Gottesstaaten auf der Grundlage der Scharia müssen errichtet werden, ganz „demokratisch“ und ohne Gewalt, damit Muslime endlich so leben können, wie Mogherini und andere Linke sich dies vorstellen.
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Sehr traurig.
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