Ein großer Schritt für Bischof Ackermann, ein kleiner für die Menschheit

Es mag ein großer Schritt für Stephan Ackermann gewesen sein. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ein kleiner. Der Trierer Bischof hat nun dafür plädiert, das kirchliche Arbeitsrecht für Wiederverheiratete und Homosexuelle noch in diesem Jahr zu lockern. Das grundsätzliche Problem bliebe jedoch bestehen: Es darf weiterhin religiös diskriminiert werden.

Ein großer Schritt für Bischof Ackermann, ein kleiner für die Menschheit

Viele soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert. Dennoch gilt dort ein eigenes – in Europa einzigartiges – kirchliches Arbeitsrecht, welches zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt. Trotz staatlicher Finanzierung besteht eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber den Kirchen, die auch in das Privatleben der Angestellten reicht.

So kann offen gelebte Homosexualität, die Wiederverheiratung nach einer Scheidung aber auch der Kirchenaustritt oder eine der kirchlichen Auffassung widersprechende öffentliche Meinungsäußerung mit einer Kündigung geahndet werden. Mitglieder nicht-christlicher Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie werden oftmals schon im vornherein bei Stellenausschreibungen ausgeschlossen. Daraus resultiert eine “Zwangskonfessionalisierung”, da der berufliche Werdegang vieler Menschen von ihrer Konfessionszugehörigkeit abhängt.

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