Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.

Ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das war gestern ein rabenschwarzer Tag für die Grundrechte von Arbeitnehmern, die bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind.

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses heiratete als Geschiedener ein zweites Mal und ihm wurde daraufhin wegen “eines schweren Verstoßes gegen seine Loyalitätspflichten” gekündigt. Der Gekündigte klagte sich durch alle Instanzen und gewann vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat die katholische Kirche still und heimlich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt (der hpd berichtete).

Ingrid Matthäus-Maier kommentierte die Verfassungsbeschwerde, die zum gestrigen Urteil führte, bereits im Juni mit den Worten: “Es ist das Recht eines jedermann, sich nach Karlsruhe zu wenden. Aber dieses Vorgehen straft zumindest die katholische Kirche Lügen, wenn sie immer wieder behauptet, sie sei ja bereit, über die eine oder andere Regelung mit sich sprechen zu lassen. Im Gegenteil: wenn die Kirche sogar bei einem so skandalösen Verhalten, nämlich der Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus wegen Wiederverheiratung als Geschiedener, auf ihrem vermeintlichen Recht als Arbeitgeber beharrt und nach drei verlorenen Instanzen zum Bundesverfassungsgericht geht, zeigt dies die völlige Uneinsichtigkeit und ideologische Borniertheit der katholischen Kirchenvertreter.”

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