England: Hausbesitzer sollen für Kirchenreparaturen zahlen

Verpflichtung war bis vor Kurzem häufig nicht bekannt. In Deutschland werden Hausbesitzer zur Kasse gebeten, wenn die Kommune eine Straße ausbaut oder erneuert. Das kann zu erheblichen Unbilligkeiten führen: Alte Menschen müssen dann ihrer Häuser verkaufen, in denen sie ein Leben lang wohnten – oder sie können sie gar nicht mehr verkaufen, weil der Erschließungsbeitrag den Immobilienwert übersteigt, und geraten schuldlos in die Privatinsolvenz.

England: Hausbesitzer sollen für Kirchenreparaturen zahlen

In Großbritannien müssten viele Hausbesitzer mit einem Damoklesschwert leben, dass sie noch mehr ängstigt und ärgert: Einem Anspruch der anglikanischen Kirche auf die Reparatur von Gotteshäusern, die vor 1536 errichtet wurden. Dieser Anspruch kann nicht nur adlige Großgrundbesitzer betreffen, sondern alle, die in einem Kirchensprengel, einem "Parish", ein Häuschen oder eine Wohnung besitzen. 2009 entschied ein Gericht in einem 18 Jahre lang andauernden Rechtsstreit, dass solche Pflichten auch heute noch eingefordert werden können – und zwar selbst dann, wenn sie dazu führen, dass Bürger ihr Haus verkaufen müssen.

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Kommentare

  1. userpic
    Gast

    Ob im Kleinen oder Großen, warum alte Gewohnheitsrechte abgeben? Ist hier bei uns doch auch nicht anders, Stichwort Kirchensteuer.

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