Sterbehilfe ist nach Ansicht des Ethikrates keine ärztliche Aufgabe. Trotzdem soll sich die Ärztekammer zu Ausnahmen von diesem Grundsatz bekennen, empfiehlt das Gremium.
Der Deutsche Ethikrat hat sich im Grundsatz gegen ärztlich assistierte Selbsttötung ausgesprochen. In einer Ad-hoc-Empfehlung zur Regelung der Suizidbeihilfe rät das Gremium der Bundesregierung die gesetzliche Stärkung der Suizidprävention und schließt sich der Einschätzung der Bundesärztekammer an, wonach die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist.
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