Seit ein Leipziger Paar verurteilt wurde, wird heftig diskutiert, ob Inzest unter Geschwistern verboten bleiben muss. Eines der wichtigsten Beratergremien des Bundes fordert jetzt die Freigabe.
Der Fall von Patrick S. und seiner Partnerin Susan K. hat in Deutschland vor einigen Jahren für erheblichen Wirbel gesorgt. Die beiden Leipziger sind ein Paar, sie haben vier Kinder – soweit ist alles in Ordnung. Aber S. und K. sind Geschwister und zwei ihrer Kinder sind behindert. Ihre Beziehung ist inzestuös. Der Paragraf 173 im Strafgesetzbuch enthält die Formulierung: "Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen." S. saß deshalb bereits mehr als drei Jahre lang im Gefängnis. Klagen des Paares gegen die Verurteilung blieben bislang erfolglos.
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