Schwule dürfen nach Auffassung des obersten EU-Gerichts generell vom Blutspenden ausgeschlossen werden, allerdings muss nachgewiesen werden, dass es dafür gute Gründe gibt.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Mittwoch entschieden, dass Männer, die Sex mit Männern haben, unter bestimmten Bedingungen generell vom Blutspenden ausgeschlossen werden dürfen (C-528/13). Das Verbot dürfe aber nicht willkürlich festgelegt sein: So müsse nachgewiesen sein, dass Schwule gegenwärtig ein hohes Infektionsrisiko für schwere Infektionskrankheiten, insbesondere HIV, darstellten und dass wirksame Tests zum Schutz der Empfänger fehlten. Das Problem in dieser Frage ist, dass HIV in den ersten Wochen der Infektion mit traditionellen Tests nicht nachgewiesen werden kann.
Weiterlesen im Originalartikel.
Kommentare
Neuer Kommentar