Urteil im Streit zwischen Deutschland und der EU: Die Bundesrepublik muss europäische Normen für Schwermetalle in Spielzeug übernehmen. Welche Grenzwerte Kinder besser schützen, darüber herrscht jedoch weiter Uneinigkeit.
Luxemburg - Kinder in Deutschland sind durch Schadstoffe in Spielzeug oft zu hohen Belastungen ausgesetzt. Die Bundesrepublik muss ihre Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle deshalb den EU-Vorgaben anpassen. Dies hat ein EU-Gericht entschieden (Rechtssache T-198/12). Allerdings kann die Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen.
Das Bundesverbraucherministerium bedauerte die Entscheidung. Deutschland hatte geklagt, weil es die Grenzwerte der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 nicht übernehmen wollte. Die Bundesrepublik hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaubt Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.
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