Ausländer aus Staaten außerhalb der EU müssen Deutsch-Grundkenntnisse nachweisen, um zu ihrem Ehepartner in Deutschland ziehen zu können. Dagegen klagte eine türkische Analphabetin. Jetzt hat ihr der Europäische Gerichtshof Recht gegeben.
Türken, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, können dies künftig auch ohne Nachweis von Deutschkenntnissen tun. Der 2007 eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem an diesem Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil. (Az. C-138/13).
Dieses Assoziierungsabkommen, das die damaligen EWG-Staaten und die Türkei 1970 unterzeichneten, sollte die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Europa und der Türkei stärken und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer „schrittweise herstellen“. Dabei sollten „der beschleunigte Aufbau der türkischen Wirtschaft sowie die Hebung des Beschäftigungsstands und der Lebensbedingungen des türkischen Volkes gewährleistet werden“. Der Europäische Gerichtshof bezieht sich in seinem Urteil auf ein Zusatzprotokoll zu dem Abkommen. In Artikel 41, Absatz 1 heißt es: „Die Vertragsparteien werden untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen.“
Weiterlesen im Originalartikel.
Kommentare
Neuer Kommentar