Tragischer Rechtsfall um einen Schwerstbehinderten, dessen Frau ihn sterben lassen möchte.
Paris. In Belgien wurde am Donnerstag die aktive Sterbehilfe für Kinder erlaubt; im Nachbarland Frankreich ist ein tragischer Einzelfall zum Testfall für die politische und ethische Debatte über Sterbehilfe geworden: Das Oberste Verwaltungsgericht in Paris musste am Freitag darüber befinden, ob Vincent Lambert, ein schwerbehinderter 38-Jähriger, sterben darf oder nicht. Doch das Gericht verwies die Entscheidung vorerst an die Ärzte zurück: Eine neue Expertise müsse beweisen, dass Lambert in unheilbarem Zustand sei. Dann erst dürfe er „gehen“.
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