Einstimmig hat die 4. Vollversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne in Kassel dafür votiert, das besondere Kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland abzuschaffen. Damit soll die Schlechterstellung der rund 1,2 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gegenüber den Beschäftigten in anderen karitativen und Bildungseinrichtungen beendet werden.
Eine massive Einschränkung von Grundrechten nur deshalb, weil der Arbeitgeber institutionell “den Kirchen” zuzuordnen ist, ist in einer modernen pluralistischen Gesellschaft angesichts der überragenden Bedeutung der Menschenrechte ein Anachronismus. Kirchliche “Werte”, die auf die Begründung und das Aufrechterhalten von menschenrechtseinschränkenden Verhältnissen hinauslaufen, sind gesellschaftlich nicht akzeptabel.
Außerdem hat die Vollversammlung die “Osnabrücker Initiative” positiv gewürdigt und in einem Beschluss sämtliche Grüne aufgerufen, in ihren Kommunen diese Initiative bekannt zu machen und auf die Herbeiführung entsprechender Beschlüsse zu orientieren.
Ein Arbeitskreis zum Kirchlichen Arbeitsrecht und zur “Osnabrücker Initiative” wird innerhalb der Säkularen Grünen federführend zu dieser Thematik arbeiten. Dem Arbeitskreis gehören u. a. an:
Ingo Heise (LAG Sprecher Säkulare Grüne Hessen), Felix W. Wurm (Initiator des Osnabrücker Ratsbeschlusses, KV Osnabrück), Carsten Berger (KV Berlin/Steglitz-Zehlendorf) und Walter Otte (Sprecher des Bundes-AK Säkulare Grüne).
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