Gedanken zum islamischen Kopftuch

Den Islam falsch verstanden?

Gedanken zum islamischen Kopftuch

Foto: Pixabay.com / Bessi

Gedanken zum islamischen Kopftuch

Die beiden wichtigsten Stellen im Koran, die von islamischen Theologen herangezogen werden, um das islamische Kopftuch zu rechtfertigen, sind Sure 33, Vers 59 sowie Sure, 24, Verse 30 und 31. Gerne möchte ich diese nachfolgend wiedergeben:

Sure 33, Vers 59

“Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand [dschilbâb] (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.”

Sure 24, Verse 30 und 31:

“Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Scham hüten. Das ist reiner für sie. Siehe, Allah kennt ihr Tun.

Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier [chimâr] über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt (die Sklavinnen), oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben, oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.”

Wie die Leserin oder der Leser aus diesen Zitaten entnehmen kann, habe ich die relevanten arabischen Ausdrücke in eckige Klammern gesetzt. Damit ist klargestellt, dass in den beiden wichtigsten Versen des Koran, die das islamische Kopftuch zum Gegenstand haben, der entsprechende arabische Ausdruck (hijab) fehlt und stattdessen von dschilbâb und von chimâr die Rede ist. In einer solchen Konstellation dürfte sich jeder halbwegs intelligente Mensch die Frage stellen, weshalb „Gott“ bei seiner angeblichen Offenbarung dieser Koranverse zwei völlig unterschiedliche Ausdrücke für einen Gegenstand verwendet hat, statt das „Original“ zu gebrauchen. Wenn „Gott“ tatsächlich Hijab gemeint hätte, hätte er auch Hijab gesagt, oder etwa nicht? Und weshalb sorgt „Gott“ für diese Verwirrung und Unklarheit unter den Menschen und eröffnet Möglichkeiten für Spekulationen?

Das hört sich zwar jetzt schon sehr bestechend, wenn nicht gar ketzerisch an, aber es geht noch weiter. Was in den runden Klammern der oben aufgeführten Koranzitate zu lesen ist, sind Ergänzungen des Übersetzers, wie solche in allen relevanten Koranübersetzungen zu finden sind. Die dort verwendeten Ausdrücke stehen also nicht im Koran und dienen ausschließlich dem Textverständnis, wobei sich die Übersetzer bei ihren Ergänzungen nach dem allgemeinen islamischen Verständnis der Verse richten. Mit anderen Worten steht im Original nicht nur nirgends “Hijab”. Vielmehr steht in den oben zitierten Versen auch nirgends „Kopf“!

Es gibt viele moderne Musliminnen und Muslime, die aufgrund solcher oder ähnlicher Überlegungen die Existenz einer Hijab-Pflicht im Islam verneinen. „Da steht weder Kopf noch Kopftuch!“ hört man dann in den entsprechenden Diskussionen. Diesen durchaus rationalen und modernen Gedanken stehen meines Erachtens doch einige gewichtige Argumente entgegen, auf die ich nachfolgend eingehen möchte.

Als Allererstes stellt sich gegenüber diesen modernen Musliminnen und Muslimen die Frage, ob nach ihrer Ansicht bei einer völligen Klarheit der Bedeutung dieser Begriffe, sie – namentlich die Frauen – damit anfangen würden, das Kopftuch zu tragen, oder Männer ihre Frauen anweisen würden, das Entsprechende zu tun. Oder ich frage anders: Würden sie denn die Burka tragen, wenn dort ausdrücklich Burka stehen würde? Eine ähnliche Frage könnte man sich auch im Zusammenhang mit der islamisch motivierten weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) stellen, zumal die entsprechenden Quellen in der islamischen Theologie umstritten sind, um es wirklich an die Spitze zu treiben: Würden sie die islamisch motivierte weibliche Genitalverstümmelung befürworten und sogar durchführen, wenn diesbezüglich aus welchen Gründen auch immer eines Tages völlige Klarheit herrschen würde? Ich denke, dass ich diese rhetorischen Fragen nicht beantworten muss.

Hinzu kommt, dass die überwiegende Mehrheit der Muslime auf der Welt und insbesondere aber auch sämtliche Rechtsschulen des Islam in der Auslegung dieser Verse durchaus eine Hijab-Pflicht erkennen. Haben diese Menschen den Islam falsch verstanden? Sind das alles „Häretiker“? Was soll es bringen, wenn man diesen Leuten mitteilt, dass hier nirgends von einem Kopftuch die Rede ist? Glauben die angesprochenen säkularen Muslime denn wirklich daran, dass ihre Koranauslegung von Muslimen, die ein Scharia konformes Leben führen, als maßgeblich betrachtet wird, so dass diese ihr Verhalten ändern?

Dann stellt sich die Frage nach dem zeitlichen und örtlichen Kontext und der Bedeutung des Schleiers oder überhaupt von Frauengewändern. Glauben denn die erwähnten modernen Muslime wirklich daran, dass früher, als diese Zeilen verfasst wurden, Schleier in diesen Gegenden der Welt ausschließlich der Bedeckung der Brüste und der Scham dienten, so wie man aus Sure 24, Vers 31 entnehmen kann, und die Frauen mit offenen wellenden Haaren durch die Straßen Arabiens zogen? Kann man so etwas in Anbetracht der Sexualmoral, die in diesen Versen auch unabhängig von der Bedeutung dieses Ausdrucks zur Geltung kommt, wirklich annehmen? Auch hier erübrigen sich die Antworten.

Das Hauptproblem bei den durchaus rationalen und modernen „Auslegungen“ ist allerdings vor allem, dass die islamische Theologie wahrlich nicht bloß aus Koranlektüre besteht und wie man den Text bei einem solchen Unterfangen individuell verstanden hat. Sehr wesentlich für die Auslegung und damit für das Verständnis eines Koranverses ist etwa der Offenbarungszusammenhang – oder anders ausgedrückt – zu welchem konkreten Anlass eine bestimmte Koranstelle nach islamischer Vorstellung über den Propheten Mohammed gegenüber den Menschen angeblich offenbart worden sei. Dieser Offenbarungszusammenhang mag zwar frei erfunden sein, wovon auszugehen ist, weil die entsprechenden Texte Jahrhunderte nach der angeblichen Offenbarung verfasst wurden. Das spielt aber deshalb keine Rolle, weil der Offenbarungszusammenhang eine Frage des Glaubens ist und für die Gläubigen einen Kontext herstellt, der für die Auslegung und für die Scharia-Praxis maßgeblich ist. Ich werde nachfolgend den Offenbarungszusammenhang von Sure 24, Vers 31 wiedergeben. Dieser stammt aus der Koranexegese des islamischen Gelehrten Ibn Kathir (1300-1373), wobei ich nur den Anfang übersetzen werde, bis die Offenbarung stattfindet. Wie die Leserin oder der Leser gleich feststellen wird, stellt bereits der Titel des Theologen klar, dass mit diesem Vers die Hijab-Pflicht angesprochen ist und auf einmal nirgends von dschilbâb respektive von chimâr die Rede ist.

„Die Regeln über den Hijab

Dies ist ein Befehl Gottes zu den gläubigen Frauen, und Eifersucht seinerseits über die Frauen seiner gläubigen Diener. Er soll auch gewährleisten, dass die gläubigen Frauen von den Frauen der Jahalliya (Jahalliya ist die vorislamische Zeit der „Unwissenheit“, als der Islam noch nicht existierte) und von den Taten der ungläubigen Frauen unterschieden werden. Der Grund für die Offenbarung dieses Verses wurde von Muqatil bin Hayyan erwähnt, als er sagte: „Wir hörten – und Allah weiss es am besten – dass Jabir bin `Abdullah Al-Ansari erzählt hat, dass Asma, die Tochter von Murshidah in einem ihrer Häuser in Bani Harithah gewesen sei und die Frauen seien zu ihr gekommen ohne tiefere Kleidungsstücke, so dass ihre Fusskettchen auf ihren Füssen gesehen werden konnten, auch ihre Brüste und Stirnlocken. Asma sagte: Wie hässlich das ist!“ Dann hat Allah offenbart (…)“

Außerdem werden auch Hadithe (Sprüche, Taten und Befehle des Propheten des Islam, über die ich auch schon gebloggt habe) zur Rechtfertigung des Hijab herangezogen, wie etwa diese Stelle aus einer der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen, namentlich aus Sunan Abu Dawud in Band 34 über die Kleidung:

„Kapitel 1535: Was Frauen von ihrer Schönheit zeigen dürfen:

Erzählt von Aisha, der Ummul Mu’minin (Mutter der Gläubigen):

Asma, die Tochter von Abu Bakr ist vor den Propheten des Allah herangetreten und trug dabei dünne Kleidung. Der Prophet Allahs wandte sich von ihr ab. Er sagte: O Asma, wenn eine Frau das Alter der Menstruation erreicht, ziemt es sich für sie nicht, wenn sie ihre Körperteile sichtbar macht, außer das und das und zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände.“

Abu Dawud schreibt zu diesem Hadith, dass es sich hier um eine sogenannte Mursal Überlieferung handle, was so viel heißt wie, dass die Überlieferungskette des Hadith unvollständig sei, was den Hadith allerdings für die Glaubenspraxis keineswegs entkräftet oder „ungültig“ macht. Auch dieser Hadith gilt als sahih, was so viel heißt wie, dass sie im sunnitischen Islam puncto Authentizität höchste Autorität besitzt.

Mit anderen Worten findet sich in der islamischen Theologie genügend anderes Material, das herangezogen werden kann, um das islamische Kopftuch zu rechtfertigen, womit eine entsprechende Pflicht als vorhanden betrachtet werden kann. Die Frage, die sich meines Erachtens stellen sollte, ist, ob diese Tatsache allein ausreichen kann, völlig unkritisch gegenüber dem islamischen Kopftuch zu stehen, weil man die „individuelle Entscheidung der Muslimin respektiert“, wie so viele angeben. Das Problem dabei ist, dass bei dieser Sichtweise einzig der Bezug der Hijab tragenden Muslimin gegenüber ihrem Hijab als maßgeblich betrachtet wird und die Absichten, die hinter dem Hijab stecken, völlig in den Hintergrund gedrängt werden, dies, weil der Hijab das Label „Religion“ trägt und aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes nicht in Frage gestellt wird. Man verweist dabei gebetsmühlenartig auf die Grundrechte wie etwa auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit, auf die persönliche Freiheit und auf das Diskriminierungsverbot und entledigt sich jeder kritischen Diskussion.

Die Absicht verfolgen, auf die Gesellschaft einzuwirken

Was dabei meines Erachtens zu Unrecht völlig außer Acht gelassen wird, ist der Umstand, dass der Hijab aber auch alle anderen Verschleierungsarten des Islam, die Absicht verfolgen, auf die Gesellschaft einzuwirken, weil es sich dabei um eine gesellschaftspolitische Maßnahme handelt. Weshalb dem so ist, hat damit zu tun, dass sich die Regeln, die man aus den oben zitierten religiösen Schriften entnehmen kann, an eine islamische Idealgesellschaft in ihrer Gesamtheit richten, wo sie von den dort lebenden Muslimen idealerweise umfassend eingehalten werden müssten. Davon gehen die Verfasser dieser Texte zumindest aus. Und nicht nur das! Die Muslime sind durch diese Verse aufgefordert, die entsprechenden Regeln nicht nur für sich anzuwenden. Vielmehr müssen sie deren Umsetzung in der gesamten Gesellschaft sicherstellen. Diese Tatsache kann man beispielsweise daran erkennen, dass der Koran die Gläubigen im Plural anspricht, was sie zu tun hätten, wie man aus den oben zitierten Koranversen entnehmen kann. Wenn also ein muslimischer Mann seine Frau auffordert, sich zu verschleiern, erfüllt er damit selbst und nicht nur seine Frau eine religiöse Pflicht, die ihm folgt. Dieses Verständnis ist meines Erachtens sehr wesentlich.

Noch offensichtlicher ist die angesprochene überindividuelle Eigenschaft solcher Gebote, wenn wir einige der uns bekannten islamisch geprägten Gesellschaften in unsere Überlegungen einbeziehen. Im Iran beispielsweise sind es nicht „nur“ staatliche Sittenwächter, welche die Umsetzung der Bekleidungsregeln der Scharia sicherstellen. Auch gewöhnliche „konservative“ Bürger greifen Frauen teilweise tätlich an und bewerfen sie sogar mit Säure, sofern diese keinen oder einen aus ihrer Sicht „schlechten“ Hijab tragen. Da die angestrebte Gesellschaftsordnung ohne flächendeckende Durchsetzung dieser Sexualmoral im Iran nicht gewährleistet werden kann, wenn diejenigen, die sich nicht daranhalten wollen, ausscheren, ist es auch klar, dass die Mullahs eine echte Freiwilligkeit niemals akzeptieren werden. Aus ihrer Perspektive entspräche eine solche Gesellschaft niemals der angestrebten aus islamischer Sicht perfekten und erstrebenswerten Idealgesellschaft, weil die Sexualmoral nicht umfassend gewährleistet wäre und Scharia-Muslime sich von der individuellen Lebensgestaltung anderer, die nicht nach der Scharia leben wollen, gestört fühlen würden und weil ihre Sittlichkeitsvorstellungen über den Haufen geworfen wären. Spätestens bei diesem Beispiel sollte klargeworden sein, dass wir es mit einer gesellschaftspolitischen Maßnahme zu tun haben, die ihre Wirkung in einer islamischen Gesellschaft nur dann entfalten kann, wenn sie von allen eingehalten wird. Wenn das nicht der Fall ist, handelt es sich aus dieser Perspektive nicht um eine ideale islamische Gesellschaft. Damit sollte bei diesem Beispiel auch deutlich geworden sein, dass die Scharia eine Ideologie der Einmischung ist und bei weitem nicht bloß den Gläubigen individuell ansprechen will, der bei seiner islamischen Glaubenspraxis einfach nur auf sich schauen kann, was natürlich nicht heißen soll, dass solche Muslime nicht existieren würden. Vielmehr ist der Gläubige in einer solchen Gesellschaft aus theologischer Sicht dazu aufgerufen, die umfassende Geltung der Scharia sicherzustellen, respektive an dieser Sicherstellung teilzuhaben.

Das hat natürlich auch eine enorme Auswirkung auf die sogenannte Freiwilligkeit des Hijab-Tragens, von der immer wieder die Rede ist, weil wenn etwas wirklich freiwillig ist, immer die Option bestehen muss, das Gegenteil zu tun. Diese angebliche Freiwilligkeit ist nicht wirklich gewährleistet, weil die wenigsten Musliminnen auf der Welt eine solche Option haben, wobei ich damit ausdrücklich auch jene in Europa meine. Wenn der Hijab einer Frau nicht aufgenötigt wird und man damit nicht wirklich von einem Zwang im engeren Sinne sprechen kann, kann dennoch nicht wirklich von einer freien Entscheidung die Rede sein, wenn der familiäre Druck und die Erwartungshaltung der muslimischen Parallelgesellschaft, in der sich eine Frau bewegt, so groß sind, dass ein echter individueller Entscheid faktisch unmöglich ist. Freiwillige Entscheidungen für den Hijab mag es zwar geben, aber aufgrund der Absichten, die hinter dem Hijab stehen, steht für mich ohnehin nicht diese Freiwilligkeit im Vordergrund.

Die vom Hijab verfolgte gesellschaftspolitische Maßnahme dient zwei Hauptzwecken, was man aus den religiösen Texten, die ich oben zitiert habe, unschwer entnehmen kann. Einerseits werden in einer islamisch geprägten Gesellschaft die islamische Sexualmoral und Sittlichkeit gewährleistet, indem die „Reize“ von Frauen vor den Männern verborgen werden, mit denen eine Frau nicht näher verwandt respektive verheiratet ist, weil das Gegenteil davon als Unsitte empfunden wird. Dass hier insbesondere die weibliche Sexualität vor „unzüchtigen“ fremden Blicken bewahrt werden soll, kann insbesondere daran erkannt werden, dass die Hijab-Pflicht in Anwesenheit von Greisen, die keinen Sexualtrieb mehr besitzen und vor Kleinkindern nicht gilt, was man aus den Schlusszeilen von Sure 24, Vers 31 entnehmen kann.

Und andererseits besteht ein weiterer Zweck der islamischen Verschleierung darin, dass muslimische Frauen von nichtmuslimischen Frauen unterschieden werden können, zu denen der Islam einen negativen Bezug hat und deren Lebenswandel sogar als hässlich empfunden wird („Wie hässlich das ist!“). Ich meine damit die Frauen der Jahaliya und die „ungläubigen Frauen“, die im oben wiedergegebenen Offenbarungszusammenhang vorkommen. Entsprechende Gedanken sind gemäß Vorstellungen der islamischen Theologie auch in Sure 33, Vers 59 enthalten. Es geht um den „Schutz“ von muslimischen Frauen vor Belästigung, damit sie gemäß islamischem Verständnis von Sklavinnen unterschieden werden können, womit sexuelle Belästigungen vermieden werden sollen.

Wenn man die Absichten und die Gedanken, die hinter der Hijab-Pflicht also zusammenfasst, sollen sie also einerseits die islamische Sexualmoral innerhalb einer Gesellschaft umfassend herstellen, wo normalerweise nur oder fast nur Muslime leben, weil die „heiligen Schriften“ des Islam von diesem Idealzustand ausgehen. Diese Idealgesellschaft im Idealzustand soll auch sicherstellen, dass diese Sexualmoral, die auch in anderen Vorschriften zum Vorschein kommt, von allen anderen Personen eingehalten wird, wobei diese bei der Gewährleistung dieser Sexualmoral eine Mitwirkungs- respektive Kontrollpflicht haben. Das bedeutet, dass man diese Regeln nicht nur für sich einhält, so wie moderne Europäer Religion normalerweise verstehen. Vielmehr sieht man sich in solchen Gesellschaften persönlich verpflichtet, deren umfassende Einhaltung in der Familie und in der Gesellschaft zu gewährleisten und dabei aktiv mitzuwirken. Und andererseits sollen sie als Unterscheidungsmerkmal dienen, um Musliminnen von den Frauen der „Ungläubigen“ zu unterscheiden, damit Musliminnen nicht belästigt werden, was natürlich impliziert, dass den anderen Frauen ein solcher Schutz nicht zukommen soll.

Was bedeutet dies für nichtmuslimische Gesellschaften?

Nach meinen Ausführungen kann ich versichern, dass zwei Niqab-Trägerinnen, die man in La Paz, Bolivien, auf einen Marktplatz hinstellen würde, keine Auswirkung auf die dort herrschende Sexualmoral haben könnten. In La Paz leben etwas mehr als 750’000 Menschen und kaum einer von diesen ist muslimisch, außer vielleicht das Botschaftspersonal von gewissen Staaten. Mit zwei Niqabi kann man an einem solchen Ort realistischerweise keine gesellschaftspolitische Wirkung herbeiführen. Die beiden Damen könnten höchstens extrem irritierend auf die dort lebende Gesellschaft wirken und mit ihrem Kleidungsverhalten den allgemeinen Sittlichkeitsvorstellungen, die in La Paz vorherrschen, widersprechen. Was diese beiden von mir erfundenen Damen hingegen realistischerweise niemals erreichen könnten, wäre die Herstellung der islamischen Sexualmoral in der bolivianischen Hauptstadt, weil sie diese Kleidung tragen, welche andere Frauen in Zugzwang bringen könnte.

Ganz anders sieht es aus, wenn wir gewisse islamische Parallel- und Gegengesellschaften in Europa oder in Nordamerika in Betracht ziehen. Wenn in einer Schulklasse in Deutschland mehr als die Hälfte der Schülerinnen ein islamisches Kopftuch trägt, hat dies ganz andere Auswirkungen, insbesondere auf die muslimischen Mädchen, die das (noch) nicht tun, als dies bei den beiden Nikabi in La Paz der Fall wäre. Entsprechendes gilt natürlich auf für Quartiere, die mittlerweile in Europa in einigen Staaten existieren, wo praktisch ausschließlich Scharia-Muslime leben, wie etwa in Molenbeek in Brüssel oder beispielsweise in gewissen Gegenden von Birmingham, Großbritannien, wo man aufgrund der dort anzutreffenden Bevölkerung den Eindruck bekommt, dass man sich in Pakistan befindet.

Vielen Menschen im Westen ist die Existenz solcher Parallelgesellschaften in Europa aufgrund einer falsch verstandenen Toleranz egal, weil sie davon ausgehen, dass solche Regeln höchstens Musliminnen und Muslime selbst betreffen könnten, die in solchen Gesellschaften aus ihrer Sicht aus freien Stücken leben. Ob andere Muslime eine solche Scharia-Praxis in ihrer Einwanderungsgesellschaft haben wollen, kümmert sehr wenige, was sehr bedauerlich ist, weil es sich dabei um die besser integrierten Migranten handelt, die vor den Kopf gestoßen werden, zumal beispielsweise ihre Kinder von dieser Islamisierung betroffen sind, die sie nicht haben wollen, weil sie die Auswirkungen dieser Ideologie aus ihren Ursprungsländern bestens kennen.

Das Problem bei einer solch gleichgültigen Haltung ist, dass diese Sexualmoral mittlerweile auch Europäer unmittelbar betrifft. Deren Inhalte, die sich nicht bloß auf das islamische Kopftuch beschränken, stellen den Hauptgrund für die sexuellen Übergriffe wie etwa jene in der Silvesternacht von Köln 2015/2016 dar, wie auch Hamad Abdel-Samad korrekt festgestellt hat. Diese archaische Sexualmoral, die in Frankreich wesentlich fortgeschrittener und virulenter ist als beispielsweise in Deutschland, und das darin enthaltene Frauenbild waren die Ursachen dafür, dass sich neulich ein Scharia-Muslim in Frankreich überhaupt getraut hat, eine Französin, deren Dekolleté er als „unislamisch“ befand, als „Schlampe“ zu bezeichnen, was in den letzten Tagen viele erboste Französinnen dazu veranlasst hat, ein Bild ihres Dekolleté auf Twitter zu posten mit dem Hashtag JeKiffeMonDecollete, um gegen diese Sexualmoral zu protestieren, die sie vermehrt unmittelbar betrifft und ihre eigenen Freiheiten massiv bedroht, die sie sich während des 20. Jahrhunderts erkämpft hatten.

Nach dem Gesagten sollte es für meine Leserinnen und Leser klar sein, weshalb ich ein vehementer Kritiker des islamischen Kopftuches und aller anderen Verschleierungsarten des Islam bin. Ich möchte nicht, dass die islamische Sexualmoral ihre Wirkung auch in unseren freiheitlichen westlichen Gesellschaften entfalten kann, was sie leider bereits tut, wobei dies je nach Land und Region freilich völlig anders ausgeprägt ist. Die islamische Sexualmoral muss aus meiner Sicht um jeden Preis vereitelt und zurückgedrängt werden, weil sie sowohl auf Musliminnen und Muslime, die unter uns leben und damit nichts zu tun haben wollen, als auch auf die europäische Einwanderungsgesellschaft extrem schädliche Auswirkungen hat. Diese Auswirkungen sind nicht einfach nur Hypothesen, sondern existieren in der Realität, wie das Beispiel der Französinnen dies aufzeigt, das ich oben erwähnt habe. Ein Zusammenhang mit dieser Sexualmoral besteht auch bei den sexuellen Übergriffen und Belästigungen durch bestimmte muslimische Migranten, bei denen selbst ihre Verteidigung im jeweiligen Strafprozess regelmäßig sogenannte „kulturelle Gründe“ geltend macht, weshalb ich das zumindest in diesen Fällen auch pauschal behaupten kann. Da diese „kulturellen Gründe”, namentlich die Sexualmoral des Islam, dazu verleiten, Frauen entweder in die Kategorie von „Heiligen“ oder eben von „Huren“ einzuteilen, ist deren wirksame Vereitelung aus meiner Sicht ein gesellschaftspolitisches Muss. Wenn westliche Staaten einer solchen Mentalität gegenüber Toleranz entgegenbringen, so wie dies gegenwärtig der Fall ist, kann dies die Situation eigentlich nur verschlimmern, weil dies bei bestimmten Personen eine Respektlosigkeit auslöst, bei der jede Hemmung gegenüber der Einwanderungsgesellschaft fällt, wie das Beispiel der jungen Frau aus Freiburg, die von 11 Männern vergewaltigt wurde, dies eindrücklich bestätigt. Im gegenwärtig stattfindenden Strafprozess sollen die mutmaßlichen Täter das Opfer beschimpft und verhöhnt haben, womit einmal mehr diese Geringschätzung gegenüber nichtmuslimischen Frauen in Erscheinung tritt, die als Freiwild – oder eben Sklaven – wahrgenommen werden, mit denen man machen kann, was man will.

Nicht ganz unproblematisch ist auch der zweite Zweck der islamischen Verschleierungsvorschriften, den ich vorhin angesprochen habe. Diese sollen auch dazu dienen, muslimische Frauen von den Frauen den Ungläubigen und der Sklaven zu unterscheiden. Wenn man diesen Gedanken auf die heutigen Verhältnisse überträgt, dienen die entsprechenden Vorschriften zumindest der gesellschaftlichen Segregation zwischen einer muslimischen Gesellschaft und der Einwanderungsgesellschaft der „Ungläubigen“. Damit bedeutet das, dass das islamische Kopftuch, aber auch andere Vorschriften der Scharia, dazu dienen, sich gesellschaftlich von Andersgläubigen abzugrenzen. Vorschriften wie diese können eine erfolgreiche Integration eigentlich nur verhindern, weshalb es absurd ist, eine Inklusionspolitik über die Religion zu betreiben.

Unsere europäischen Verfassungsstaaten sollten die freie Religionsausübung schützen, wobei ich Musliminnen und Muslime von dieser Aussage selbstverständlich nicht ausschließe. Sofern jedoch religiöse Vorschriften gesellschaftspolitisch motiviert und ihre Wirkungen auf die Gesellschaft unstrittig vorhanden sind, können die individuellen Bedürfnisse der Gläubigen einer Religionsgemeinschaft, die eine solche Gesellschaftsordnung teilweise sogar in Europa anstrebt, aus meiner Sicht nicht prioritär behandelt werden, weil damit auch unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung, der öffentliche Friede, der gesellschaftliche Zusammenhalt, aber auch unser Bestreben, Migrantinnen und Migranten in unsere Gesellschaften erfolgreich zu integrieren, massiv gestört werden. Und last but not least dürfen wir auch nicht vergessen, dass unsere Grundrechte, die auf die europäische und amerikanische Aufklärung zurückgehen, nicht dafür geschaffen wurden, um archaischen Einwanderungsgesellschaften, die auf der Grundlage der Scharia leben, als Scharia-Gewährleistungsrechte zu dienen, oder um die Toleranzgrenzen der ansonsten toleranten westlichen Gesellschaften auszutesten.

Kommentare

  1. userpic
    Matthias Rahrbach

    Ich bin gegen das Kopftuch und andere Formen der Verschleierung. Sowas ist schlichtweg nicht artgerecht. So ein Nikap sieht aus meiner Sicht so aus wie eine Henkerkaputze, oder wie eine Mülltüte mit zwei Gucklöchern und vielleicht noch einer Atemöffnung - oder wie die Maske eines Bankräubers.

    Ansonsten vertrete ich zwar die These, das Frauen eben doch nicht benachteiligt sind

    https://www.verlag-natur-und-gesellschaft.de

    doch das beziehe ich natürlich nicht auf den islamischen Kluturkreis. Eine wirkliche Unterdrückung von Frauen ist natürlich nicht in Ordnung.

    Und Kopftuch, Burkini, Nikap und co. sind NATÜRLICH eine wirkliche Unterdrückung des weiblichen Geschlechts. Eine Frau will von Natur aus nicht ihre Schönheit verstecken. Sie will auch nicht bei der Thermoregulation und Vitamin-D-Produktion eingesschränkt werden und sollte es auch nicht.

    Ich bin zwar dafür, dass wir im westlichen Kulturkreis Ehe und Familie retten sollten, allerdings nicht mit den harten und brutalen Methoden, mit denen in religiösen Kreisen Menschen, besonders Frauen, dazu gezwungen werden, als "Heilige" durchs Leben zu gehen bzw. daran gehindert werden, selbst den Partner auszuwählen oder ihn zu verlassen, wenn er sie z.B. schlecht behandelt.

    Das Gegenextrem mit vielen Scheidungen, immer weniger Hochzeiten und überhaupt Beziehungen, mit einer einbrechenden Geburtenrate und einer Singlegesellschaft brauchen wir natürlich auch nicht.

    Mehr zu alledem in meinem Buch.

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