Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das seit 2011 in Frankreich geltende Burka-Verbot ist rechtens. Eine Muslimin hatte gegen den Bann des Ganzkörperschleiers geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt.
Entscheidung in Straßburg: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verletzt das in Frankreich geltende Burka-Verbot nicht die Grundrechte. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.
Eine französische Muslimin hatte gegen das Verbot des Ganzkörperschleiers geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlt. Die Frau, von deren Namen nur die Initialen S.A.S. bekannt sind, sieht durch das Gesetz mehrere Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Achtung des Privat- und Familienlebens.
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