Der Münchner Michael Wladarsch klagt gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) und arguemtiert dabei mit dem Fliegenden Spaghettimonster. Die Nudel-Gottheit sei ebenso absurd oder nicht absurd wie jede andere auch, argumentiert der Grafiker. Was er sich nun erhofft? "Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt."
Es ist ruhig geworden um das Fliegende Spaghettimonster. Seit Bruder Spaghettus im Dezember 2014 in der Uckermark zum Missfallen der örtlichen Kirchen eine Nudelmesse veranstalte, war von der Spott-Religion nichts mehr zu hören. Doch nun könnte die Münchner Sektion des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) der kuriosen Lehre neue Aufmerksamkeit verschaffen. In einer Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht führt er die Nudel-Gottheit gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) ins Feld. Eine "Satire-Aktion mit ernstem Hintergrund", wie der BfG-Vorsitzende und Klageführer Michael Wladarsch sagt. "Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt."
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