In einem Buch will eine Frau Botschaften von Jesus festgehalten haben. Andere kupferten den angeblich göttlichen Text ab. Daraus entstand ein skurriler Rechtsstreit, den ein deutsches Gericht jetzt entschieden hat: Wer irre ist, kann trotzdem Urheber sein.
Frankfurt/Main - Wer besitzt eigentlich das Copyright auf Einflüsterungen von Jesus? Jedenfalls nicht der gekreuzigte Religionsbegründer, wie das Oberlandesgericht in Frankfurt in einem skurrilen Urheberrechtsstreit jetzt entschieden hat - sondern der irdische Empfänger der göttlichen Botschaften.
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Kommentare
Bei dem Urteil sehe ich keinerlei Unstimmigkeiten: Wie jeder weiß, sind die Götter reine Phantasieprodukte. Da es also keine Einflüsterer gab, hat sich die Frau den Quatsch selbst ausgedacht. Sie ist also die Urheberin, Wer denn sonst?
marstal08
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