Grundrechte für die Großen Menschenaffen

In den letzten Wochen hat sich erfreulicherweise wieder einiges für den Schutz der Tiere getan. Colin Goldner veröffentlichte sein Buch “Lebenslänglich hinter Gittern”. Das Bundesministerium das “Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren”. Und die Giordano-Bruno Stiftung legte eine Petition beim Bundestag ein , in der sie Grundrechte für Große Menschenaffen fordert und hielt eine gutbesuchte Pressekonferenz über diese Thematik ab.

Grundrechte für die Großen Menschenaffen

Zu den Großen Menschenaffen zählen Orang Utan (Pongo pygmaeus), Gorilla (Gorilla gorilla), Bonobo (Homo paniscus) und Schimpanse (Homo troglodytes). Sie sind die engsten Artverwandten der Homo Sapiens und alle zusammen gehören zu der Überfamilie der Hominoidea, also Menschenartigen. Alle innerhalb dieser Gruppe haben sehr hohe genetische Übereinstimmungen, eine ähnliche Empfindungsfähigkeit und besitzen alle ein Selbstbewusstsein. Naturwissenschaftlich besehen ist es daher unhaltbar, überhaupt noch zwischen Menschen und Menschenaffen zu unterscheiden.

Moralisch besehen ist es deshalb aber schreiendes Unrecht, fühlende Wesen ein Leben lang in Zoos, hinter Panzerglas und Elektrozäunen, gefangen zu halten und somit ihres Lebens zu berauben. Ob hoch entwickelt, dem Menschen ähnlich oder nicht. Der Evolutionsbiologe Richard Dawkins sagte einmal, dass wir Menschen zwar zugeben, den Menschenaffen zu ähneln, aber das wir nur sehr selten erkennen würden, dass wir Menschenaffen sind. Dies wiederum sind wissenschaftliche Fakten, die von den meisten großen Religionen nicht so wahrgenommen werden. Da sich der gemeinhin religiöse Mensch als Ebenbild Gottes wahrnimmt oder als “Krone der Schöpfung” versteht und daraus den Anspruch ableitet, die Mitwelt beherrschen zu können, ist der Einsatz für Tierrechte auch immer ein Kampf für die Befreiung von religiösen Erscheinungsformen.

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