Grüne zu religionspolitischen Grundsatzfragen

Wie positioniert sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen zu religionspolitischen Grundsatzfragen und welche gesellschaftliche Funktion sieht sie in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften? Dazu traf sich die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ der Grünen letzten Freitag zum zweiten Mal. Der HPD befragte TeilnehmerInnen der Bundesarbeitsgemeinschaft der ChristInnen (BAG) und des Arbeitskreises der Säkularen Grünen (AK).

Grüne zu religionspolitischen Grundsatzfragen

Die ersten Treffen der Kommission am 21. Februar und am 14. März dienten zunächst der Themenauswahl. Die Kommission entschied sich für die Bereiche, die gerade gesellschaftlich diskutiert werden und beschloss Arbeitsgruppen zum kirchlichen Arbeitsrecht und zur staatlichen Finanzierung von Kirchen. Diese sollen in kompetenter Besetzung grundsätzliche Positionen für die Kommission erarbeiten. Weitere Themen, wie zum Beispiel der Status und das Recht der Religionsgemeinschaften und die Rolle von Religionen in öffentlichen Einrichtungen sollen unter anderem auch in solchen Arbeitsgruppen der Kommission bearbeitet werden.
Warum extra eine Kommission?

Für Bettina Jarasch vom Bundesvorstand, die die Kommission leitet, ist es „ein urgrünes Anliegen, verkrustete Strukturen aufzubrechen!“ Auf ihrer Website heißt es weiter: „Die Gesellschaft hat sich massiv verändert und es ist an der Zeit zu überprüfen, ob das geltende Religionsverfassungsrecht noch den angemessenen Rahmen dafür bietet. Wir sind ganz offensichtlich die einzige Partei, die willens ist, diesen Diskurs zu führen.“ Für sie geht es „bei der Frage nach Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im säkularen Staat um das Zusammenleben in der Gesellschaft, um Vielfalt und Freiheit.“

Auf grünen Parteitagen tauchten immer wieder umstrittene Anträge zu religionspolitischen Themen auf, und zwar aus den unterschiedlichsten grünen Gruppierungen. So engagiert sich zum Beispiel die BAG Christinnen und Christen seit Jahren für ein diskriminierungsfreies Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen und erarbeitet Grundsätzliches zur Ablösung von Staatsleistungen, d.h. zur Abschaffung der diversen Sonderstellungen kirchlicher Institutionen. „Teilweise sehr zum Ärger von manchen grüner ChristInnen, die sich durch unsere BAG keinesfalls vertreten sehen,“ so die BAG-Sprecherin Sybille Mattfeld-Kloth.

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