Die Tierschutzorganisation Afada forderte vor einem argentinischem Gericht in Buenos Aires eine “Habeas Corpus-Garantie” für Sandra. Sie ging davon aus, dass die Orang-Dame als Gefangene zu betrachten sei. Sie forderten für die 29-jährige, die derzeit noch im Hafenzoo der Hauptstadt leben muss, eine angemessene Unterbringung zusammen mit Artgenossen.
Im ersten Durchgang im November wurde die Klage vor Gericht abgewiesen, berichtet die Traditionszeitung “El Clarin”. Das Gericht ordnete lediglich an, zu untersuchen, ob die 29-jährige Sandra unter schlechter Behandlung zu leiden habe und der Zoo dem Tierschutzgesetz aus dem Jahr 1954 gerecht werde.
Die Frage war schon damals, ob man sie unrechtmäßig der Freiheit beraubt habe. Denn sie lebe ja in einem Zoo, und “Fotografien zeigten sie deutlich in Angst vor dem Eingeschlossensein”. Nach Anschauung von Afada leidet Sandra nicht nur wie eine Gefangene, sondern auch darunter, dem Publikum zur Schau gestellt zu werden. Das wies das Gericht im ersten Durchgang zurück, weil Sandras Rechte nicht mit denen eines Menschen verglichen werden können.
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