Aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts gehen erstmals konkrete Anschuldigungen hervor, welche die Bundesanwaltschaft gegen den mutmasslichen Chef der Schweizer IS-Zelle erhebt. Die Vorwürfe wiegen schwer.
Seit über einem Jahr befinden sich drei Iraker in Untersuchungshaft, denen die Bundesanwaltschaft vorwirft, einen Anschlag in Europa vorbereitet und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) von der Schweiz aus aktiv unterstützt zu haben. Als Chef dieser Schweizer IS-Zelle gilt ein 29-jähriger Iraker, der seit einer im Kampfeinsatz erlittenen Schussverletzung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Gegen die von der Bundesanwaltschaft beantragte Haftverlängerung reichte er kürzlich Beschwerde ein, die jetzt vom Bundesstrafgericht abgewiesen worden ist. Aus dem gerichtlichen Beschluss, der am Montag veröffentlicht worden ist, geht erstmals hervor, was die Bundesanwaltschaft dem Hauptbeschuldigten vorwirft.
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