Heidenspaß an Karfreitag

10 Jahre verboten – jetzt erlaubt: Heidenspaß-Party in München

Heidenspaß an Karfreitag

Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Münchener Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am "stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des "Heidenspaßes", der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung, nicht zweimal sagen und laden nach 10-jähriger Abstinenz zu einer "zünftigen Karfreitags-Sause" ins Münchener Oberangertheater ein.

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