Hinter dem Schleier

Ein Auszug aus der Lesung für Juristinnen Schweiz

Hinter dem Schleier

Foto: Pixabay.com / zibik

Geschätzte Kolleginnen. Ganz zu Beginn möchte ich mich für die freundliche Einladung bedanken und dafür, dass Sie mir die Gelegenheit geben, hier vor Ihnen zu sprechen. Es ist für mich eine grosse Freude und natürlich auch eine besondere Ehre, vor einem weiblichen Publikum auftreten zu dürfen. Mein Ziel heute Abend ist es, Sie mit der unbekannten oder vielleicht zu wenig bekannten Gedankenwelt des Islams bekannt zu machen. Nachdem ich zunächst ganz ungeschönt Grundlagenwissen vermitteln werde, möchte ich später auch einige frauenspezifische Themen kritisch würdigen. Lassen Sie mich also diesen Schleier lüften, hinter dem sich das Unbekannte oder zumindest das zu wenig Bekannte verbirgt.

Beginnen möchte ich mit einer Definition. Ich bin mir sicher, dass Sie den Ausdruck Scharia schon einmal gehört haben. Doch was ist die Scharia? Unter diesem Begriff ist entgegen weitverbreiteter Annahme nicht bloss das Strafrechtssystem mit seinen barbarischen Körperstrafen sowie das frauendiskriminierende Zivilrechtssystem des Islams zu verstehen, sondern vielmehr die Gesamtheit sämtlicher islamischer Verhaltens- und Rechtsnormen auf der Grundlage der islamischen Quellen inklusive der Methode der Rechtsfindung. Folglich ist auch der hier verwendete Begriff „Recht“ sehr umfassend zu verstehen, weil die Scharia auch Bereiche regelt, die üblicherweise der Rechtsetzung nicht zugänglich sind. Oder anders ausgedrückt beinhaltet die Scharia bei weitem nicht nur Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht, also das, was in demokratischen Staaten allgemein unter Rechtsordnung verstanden wird. Vielmehr gilt sie als ein von Gott gegebener verbindlicher Wegweiser, der den Menschen in allen Lebenssachverhalten leiten will. Die Scharia verkörpert somit das weitest mögliche Verständnis von Recht überhaupt. Sie umspannt dabei alle Aspekte der religiösen, moralischen, sozialen und rechtlichen Normen des Islams und hat den Anspruch, das gesamte Leben der Gläubigen, in sämtlichen Bereichen, öffentlich und privat, bis hin zu den alltäglichsten Verrichtungen zu regeln. Damit ist unter Scharia nicht bloss religiöse Ethik zu verstehen, weil die Normen, um die es hier geht, durchaus als Gesetz verstanden werden und die zeitlos gültig und verbindlich sind.

Die Primärquelle der Scharia ist der Koran. Die islamische Tradition nimmt an, dass ein arabischer Prophet namens Mohammed zwischen den Jahren 610 und 632 – d.h. insgesamt während 23 Jahren und ab seinem 40. Altersjahr bis zu seinem Tode –an unterschiedlichen Orten der arabischen Halbinsel mehrmals vom Erzengel Gabriel aufgesucht worden sei. Der Erzengel soll Mohammed von Gott Sure für Sure – d.h. Kapitel für Kapitel – den ganzen Koran überbracht haben, womit Gott den Menschen ein allerletztes Mal eine heilige Schrift offenbart haben soll und dies sei deshalb erfolgt, weil gemäss islamischer Überlieferung die Juden und die Christen den wahren Glauben an Gott nach dem Empfang ihrer eigenen Schriften verfälscht hätten, weshalb sich Gott ein weiteres und letztes Mal an die Menschen gewandt habe und zwar korrigierend und abschliessend. Diese Gedanken kommen unter anderem aber bei weitem nicht ausschliesslich in der nachfolgenden Koranstelle zum Ausdruck:

Sure 5, Verse 12-14

«Allah hatte ja mit den Kindern Isrāʾīls ein Abkommen getroffen. (…) Dafür, dass sie ihr Abkommen brachen, haben Wir sie verflucht und ihre Herzen hart gemacht. Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren. Und du wirst immer wieder Verrat von ihnen erfahren – bis auf wenige von ihnen. (…) Und (auch) mit denen, die sagen: „Wir sind Christen“, haben Wir ihr Abkommen getroffen. Aber dann vergaßen sie einen Teil von dem, womit sie ermahnt worden waren. So erregten Wir unter ihnen Feindschaft und Hass bis zum Tag der Auferstehung. (…)»

Selbst im islamischen Hauptgebet, in der ersten Sure des Korans, der al-Fatiha, die von gläubigen Muslimen in den obligaten fünf Gebeten des Tages mehrmals aufgesagt wird, treffen wir auf diese antijüdischen und antichristlichen Motive und zwar in den Versen 6 und 7:

«Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die D(ein)em Zorn verfallen sind und irregehen!»

Unter denjenigen, die gemäss der Eröffnungssure des Korans dem Zorn Gottes verfallen seien, sind gemäss einhelliger und unumstrittener Auslegung die Juden und unter den Irregehenden die Christen zu verstehen.

Der Grund, weshalb die Juden dem Zorn Gottes verfallen seien und gläubige Muslime in ihrem Hauptgebet, welches dem christlichen Vaterunser entspricht, mehrmals am Tag Gott darum bitten, dass sie bloß nicht so werden wie sie, ist im Koran selbst zu finden. Einerseits wird ihnen vorgeworfen, dass sie Gottes Zeichen verleugnet hätten, dessen Gebote missachteten und Propheten ungerechterweise ermordeten (Sure 3, Vers 112) und andererseits werden die Juden beschuldigt, nach ihrem Gutdünken die Thora verfälscht zu haben (Sure 2, Vers 75). Unter dem Vorwurf der Thorafälschung ist in erster Linie aber nicht ausschliesslich die fehlende Erwähnung Mohammeds in der Thora zu verstehen, weil dessen Ankunft gemäss islamischer Vorstellung ursprünglich bereits in der Thora angekündigt gewesen sei. Weil Mohammed in der Thora fehlt, was unstrittig zutrifft, können nach islamischem Verständnis nur die Juden dahinterstecken, die böswillig Mohammed aus der Thora entfernt und damit ihre eigene Heilige Schrift gefälscht hätten. Und dies ist aus islamischer Sicht deshalb so schlimm und eine Todsünde, weil die Offenbarung der Schrift, welche die Juden empfangen und anschliessend nach ihrem Gutdünken gefälscht hätten, durch den gleichen Gott erfolgte, wie derjenige, der von den Muslimen angebetet wird.

Ähnliche Fälschungsvorwürfe gibt es übrigens auch gegenüber Christen im Zusammenhang mit dem Neuen Testament, denen ihrerseits im islamischen Hauptgebet vorgeworfen wird, dass sie irregehen, weshalb ein Muslim bloss nicht so sein sollte wie sie, dies weil Christen gemäss Koran die wahre Natur Jesu nicht verstanden hätten, womit ich die antitrinitarische Kernbotschaft des Korans ansprechen möchte. Jesus ist demnach durchaus ein Prophet, ja sogar Messias und wird auch nach islamischer Vorstellung am Jüngsten Tag Gericht halten, weshalb er auch im Islam verehrt wird; aber er ist niemals Gottes Sohn und schon gar nicht Gott selbst! Das „Es gibt keinen Gott ausser Gott“ im islamischen Glaubensbekenntnis – immerhin eine der 5 Säulen des Islams, vermutlich sogar die wichtigste – bezieht sich genau auf die angebliche Vielgötterei der Christen aufgrund der im Islam stark abgelehnten Trinitätslehre und ist somit eine Art antichristlicher Slogan voller Empörung und ein Gegenprogramm zur Aussage «Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes»!

Dass der Koran keinen Unterschied darüber macht, welchen persönlichen Umgang Muslime sowohl mit Juden als auch mit Christen zu haben hätten, sollte nicht überraschen.

Sure 5:51

«Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde (aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht.»

Unter „Offenbaren“ der Koransuren, die aus Versen bestehen, die Ayat genannt werden, ist nach islamischem Verständnis das „Überbringen des unmittelbar vom Gott gesprochenen Wortes an die Menschen“ zu verstehen, weshalb der Koran nahezu zu 100% in direkter Rede verfasst ist, wobei die vorhin zitierte erste Sure des Korans mit dem islamischen Hauptgebet die wichtigste Ausnahme bildet. Damit ist der Sprechende im Koran grundsätzlich Gott höchstpersönlich. Diese Eigenart des Korans unterscheidet den Islam ganz erheblich von anderen Religionen, bekanntlich auch vom Judentum und dem Christentum. Es ist aufgrund dieser Besonderheit, weshalb es den meisten Muslimen derart schwerfällt, sich auch von gewissen zivilisationsfeindlichen Inhalten des Korans zu distanzieren, weil eine Ablehnung von Koranstellen, so primitiv, rassistisch und menschenverachtend sie auch sein mögen, für einen gläubigen Muslim letztendlich nichts anderes bedeuten würde als eine Opposition zum „Wort Gottes“. Jedenfalls dürfte es wohl einfacher für einen Christen sein, einen biblischen Inhalt wie beispielsweise eine Auffassung des Apostels Paulus abzulehnen, etwa seine Meinung, dass Frauen in der Gemeinde zu schweigen hätten (1. Korinther 14:34).

Die Schwierigkeit sich von den als zeitlos eingestuften koranischen Inhalten zu distanzieren und sich davon zu emanzipieren, bildet meines Erachtens eines der größten Probleme, das mit der Scharia im Zusammenhang steht. Dass viele Gläubige die Gebote des Korans über die Gesetze von modernen Staaten stellen, in denen sie leben, geht nicht zuletzt auch auf die vorerwähnte Besonderheit des Korans zurück, weil von Menschen gemachte Gesetze bei einer Mehrheit von Muslimen auf der Welt letztendlich niemals die gleiche Akzeptanz finden können wie der angeblich von Gott höchstpersönlich offenbarte zeitlose Koran. Das ist auch der Grund, weshalb in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam jedem erdenklichen Menschenrecht ein Schariavorbehalt vorangesetzt wurde. Aufgrund der Kairoer Erklärung, die im Jahr 1990 von 45 Staaten des aus 57 Staaten bestehenden Organisation der Islamischen Konferenz quasi als Gegenprogramm zur UN-Menschenrechtskonvention verabschiedet wurde, soll mindestens in den entsprechenden Ländern keine Gesetze erlassen werden, die der Scharia widersprechen. Gleichzeitig wird in der Kairoer Erklärung die Scharia als Hauptquelle zur Rechtsfindung im Bereich der Menschenrechte erklärt, damit auch diese nicht im Widerspruch zur Scharia stehen können, was völlig widersinnig ist, zumal Menschenrechte Individualrechte darstellen, die das Individuum primär vor Eingriffen des Staates schützen sollen und nicht etwa eine übergeordnete religiöse Ideologie, wie dies hier erfolgt, was den Grundgedanken der Menschenrechte ad absurdum führt.

Eine allumfassende Gesellschafts- und Rechtsordnung, was die Scharia letztendlich ist, wäre allein auf der Grundlage der Primärquelle Koran, die vom Umfang her rund zehnmal kürzer ist als die Bibel, nicht möglich. Weshalb sich eine solche allumfassende Gesellschafts- und Rechtsordnung im Islam überhaupt aufdrängt respektive aufgedrängt hat, geht theologisch auf die beiden nachfolgenden Stellen im Koran zurück.

Sure 3, Vers 32:

«Sag: Gehorcht Allah und dem Gesandten. Doch wenn sie sich abkehren, so liebt Allah die Ungläubigen nicht.»

Sure 33, Vers 21:

«Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild, (und zwar) für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt.»

Mit diesen beiden Koranversen von Gott wird den Menschen befohlen, einerseits den Geboten sowie Verboten des Korans und damit Gottes und andererseits den Geboten und Verboten des Propheten zu gehorchen. Ferner sollen die Menschen das vorbildliche Verhalten des Propheten kopieren. Der gläubige Muslim folgt damit den Geboten und Verboten des Korans und folgt der Sunna des Propheten, wie dieser letztgenannte Vorgang auch bezeichnet wird. Indem ein Muslim (oder eine Muslimin) beides tut, führt er (oder sie) ein gottgefälliges Leben. Wie ein Muslim oder eine Muslimin ein gottgefälliges Leben führen kann, beantwortet die Scharia, d.h. die Gesamtheit der islamischen Rechtsquellen inklusive der Methode der Rechtsfindung oder eben der Weg zur Quelle, was der Begriff Scharia übersetzt bedeutet.

Da der Koran nach islamischer Vorstellung das unmittelbar von Gott gesprochene Wort wiedergeben soll, kann es freilich nicht sein, dass die darin enthaltenen Gebote und Verbote auch jene umfassen, die vom Propheten stammen. Es ist daher geradezu zwingend, dass es für die Sunna des Propheten, welcher der Gläubige folgen soll, andere Quellen geben muss, die sich logischerweise nur außerhalb des Korans befinden können. Das heisst also, dass die beiden Koranstellen, die Sie hier sehen, gewissermaßen als Anknüpfungspunkte dienen, um ausserkoranische Sekundärquellen, die das vorbildliche Leben des Propheten sowie seine Taten, Befehle, Verbote und Unterlassungen enthalten, Teil der islamischen Glaubenspraxis zu machen. Und wohlgemerkt: Diese Anknüpfung erfolgt via Gottesbefehl, weil der Koran sie vorgibt. Bei diesen ausserkoranischen Quellen handelt es sich um die Hadithe sowie um die Sira.

Hadithe sind Erfindungen

Wie der große Doyen der Islamwissenschaften, Ignaz Goldziher, halte auch ich sämtliche Hadithe für Erfindungen, die im besten Fall rund 200 Jahre nach den Ereignissen, die sie angeblich beschreiben, schriftlich niedergelegt wurden. Die Hadithe, die zuvor mehrere hunderttausendfach mündlich „überliefert“ worden seien und deren angebliche Authentizität mittels zweifelhafter Methoden ermittelt wurde, worauf ich noch eingehen werde, widerspiegeln daher keineswegs Befehle und Verhaltensweisen eines Propheten Mohammed auf der arabischen Halbinsel im 7. Jahrhundert, sondern soziale, rechtliche und religiöse Vorstellungen jener Gesellschaften, in denen die Hadithe verfasst wurden und zwar genau jene, die dort zum Zeitpunkt der Niederschrift der Hadithe galten. Damit Sie sich vorstellen können, wie weit sich die entsprechenden Verfasser zeitlich und geographisch zu den beschriebenen Ereignissen befinden, möchte ich nachfolgend lediglich auf die sechs kanonischen Hadith-Sammlungen des sunnitischen Islams verweisen, mit Angaben darüber, wann der jeweilige Verfasser gelebt hat und wo er jeweils geboren wurde. Es handelt sich dabei übrigens um die frühesten schriftlichen „Überlieferungen“.

- Sahih Bukhari (Samarkand, Usbekistan, 810-870)

- Sahih Muslim (Nischapur, Iran, 815-875)

- Al Sunan Al-Sughra (Nasa, Chorasan, heutiges Turkmenistan, 830-915)

- Sunan Abu-Dawud (Sigistan (heutiges Afghanistan), gestorben in Basra (Irak), 817-888)

- Sunan al-Tirmidhi (Usbekistan, 825-892)

- Sunan ibn-Maja (Qazvin, Iran, 824-887)

Die Personen, die sich zuvor die Hadithe mündlich von Person zu Person weitergereicht haben sollen, spielen sodann eine sehr wichtige Rolle dabei, ob ein Hadith sahih (das ist der höchste Grad an Vertrauenswürdigkeit eines Hadith) ist, was eine Voraussetzung für die Aufnahme in die heiligste kanonische Hadith-Sammlung des sunnitischen Islams, Sahih Bukhari, war. Denn um sahih zu sein, müssen die Personen in der Überlieferungskette (im sog. isnad) vertrauenswürdig und im Idealfall die Überlieferungskette selbst möglichst lückenlos sein. Nebst der wichtigsten Voraussetzung für einen Hadith, die darin besteht, dem Koran nicht zu widersprechen, spielt für die Authentizität eines Hadith die vorerwähnte Vertrauenswürdigkeit der Personen in der möglichst lückenlosen Überlieferungskette die wichtigste Rolle. Dass auch die Überlieferungskette, die darin erwähnten Personen und vor allem auch die Geschichten, welche die Hadithe enthalten, in ihrer Gesamtheit erfunden sein könnten, wovon meines Erachtens ausgegangen werden kann, ist im Islam natürlich kein Thema.

In inhaltlicher Hinsicht sind in den Hadithen primär Lebenssituationen zu finden, die in erster Linie den Propheten als Hauptperson haben. Die in den Hadithen enthaltenen Verhaltensweisen des Propheten, dessen Gebote und Verbote sind dann für den Gläubigen Maßstab für eigenes Verhalten. Hier einige Beispiele, damit Sie einen Eindruck davon bekommen, wie das funktioniert.

Aus der Hadith-Sammlung Sunnan Abu Dawud:

Der Hadith beantwortet die Frage: „Wann sollte einem Knaben befohlen werden, dass er das Gebet verrichtet?“

„As Subarah erzählt:

«Der Prophet sagte: Befehle einem Jungen mit sieben Jahren, dass er das Gebet verrichten soll. Wenn er das zehnte Jahr erreicht hat, prügle ihn zum Gebet.»

Aus Sahih Muslim, Das Buch über die Heirat:

«Erzählt von Aisha:

Der Prophet verlobte sich mit mir, als ich ein Mädchen von sechs Jahren war. Wir gingen nach Medina und wohnten im Haus von Bani‐al‐Harith bin Khazraj. Dann wurde ich krank und mein Haar fiel aus. Später wuchsen meine Haare (wieder) und meine Mutter, Um Ruman, kam zu mir, während ich mit einigen meiner Freundinnen auf einer Schaukel spielte. Sie rief mich, und ich ging zu ihr, ohne zu wissen, was sie mit mir vorhatte. Sie ergriff mich bei der Hand und ließ mich an der Tür des Hauses stehen. Ich war außer Atem, und als sich mein Atem wieder beruhigt hatte, nahm sie etwas Wasser und rieb mir Gesicht und Kopf ab damit. Dann brachte sie mich ins Haus. Dort im Haus sah ich einige Ansari‐Frauen, die sagten: “Alles Gute und Allahs Segen und viel Glück”. Dann vertraute sie mich ihnen an und sie bereiteten mich (für die Hochzeit) vor. Unerwartet kam am Vormittag der Gesandte Allahs zu mir und meine Mutter übergab mich ihm, und damals war ich ein neunjähriges Mädchen.»

Aus Sahih Bukhari, Über das Kämpfen für die Sache Allahs (Dschihad), Kapitel 9: Der Kampf gegen die Juden:

Erzählt von Abu Huraira:

«Allahs Gesandter sagte: „Die Stunde wird nicht kommen, bis ihr mit den Juden kämpft und der Stein, hinter dem ein Jude sich verstecken wird, wird sagen: „O Muslim! Hinter mir versteckt sich ein Jude, komm und bring ihn um!»

Die gleiche Geschichte aus Sahih Muslim:

«Abu Huraira berichtet, dass Allahs Gesandter gesagt habe: „Die letzte Stunde wird nicht kommen, sofern die Muslime nicht gegen die Juden kämpfen und die Muslime sie töten, bis die Juden sich hinter einem Stein oder einem Baum verstecken und ein Stein und ein Baum würde (in diesem Fall sagen) Muslim, du Diener Allahs, hinter mir versteckt sich ein Jude; komm und töte ihn; aber der Gharqad Baum würde dies nicht sagen, denn es handelt sich um einen Baum der Juden.»

Ein Hadith aus Sahih Bukhari über die Menstruation; es geht darum, dass Frauen während der Menstruation auf das Fasten und das Beten verzichten müssen.

Abu Sa’id al-Hudri berichtet:

«Anlässlich des Opferfestes – oder es kann auch das Fest des Fastenbrechens gewesen sein – begab sich der Gesandte Gottes zum Gebetsplatz. Als er bei den Frauen vorbeikam, blieb er stehen und sagte zu ihnen: „Ihr Frauen, ich rate euch, Almosen zu geben! Denn ich habe gesehen, dass die Mehrzahl der Höllenbewohner Frauen sind.“ Die Frauen fragten ihn: „Wie kommt das, o Gesandter Gottes?“ – „Frauen fluchen häufig und sind oft undankbar gegenüber ihren Ehemännern. Auch sah ich nie jemanden mit weniger Verstand und geringerer Religiosität als manche von euch! Und ihr könnt selbst einen einsichtigen Mann betören!“ Die Frauen fragten: „Aber warum ist unsere Religiosität und unser Verstand mangelhaft, o Gesandter Gottes?“ Er erwiderte: „Ist es nicht so, dass der Zeugenaussage einer Frau nur das halbe Gewicht derselben eines Mannes zukommt?“ – „Doch, natürlich!“ –„Der mangelnde Verstand der Frauen ist der Grund dafür! Und ist es nicht so, dass eine Frau während ihrer Menstruation nicht betet und nicht fastet?“ – „Doch.“ –„Das ist die mangelhafte Religiosität der Frauen.»

Praktisch wichtig sind insbesondere auch Hadithe, welche konkrete Situationen umschreiben, bei denen die Suren des Korans offenbart worden seien. Damit wird ein Kontext zwischen dem im Hadith beschriebenen Ereignis und der Offenbarung der Sure hergestellt, was dem Textverständnis und der Auslegung des Korans dient.

Nebst dem Koran und den Hadithen gibt es noch eine dritte Quelle der Scharia. Bei der sogenannten Sira handelt es sich um eine theologisch motivierte Lebensgeschichte des Propheten, die kanonisch ist, sprich um eine fromme Prophetenbiographie, wobei auch hier der zeitliche Abstand zu den angeblichen Ereignissen um einen arabischen Propheten namens „Mohammed“ sehr gross ist (ebenfalls rund 200 Jahre). Die Sira bietet eine weitere Möglichkeit, um das vorbildliche Verhalten des Propheten zu kopieren.

Anhand dieser Quellen der Scharia – sprich Koran, Hadithe und Sira – und unter Zuhilfenahme von Kommentaren können für die Scharia-Praxis sogenannte Fatwas ausgesprochen werden. In der Regel wird eine Fatwa mit dem deutschen Begriff „Rechtsgutachten“ übersetzt, was natürlich zutrifft. Allerdings ist in diesem Kontext unter dem Begriff Recht etwas wesentlich Breiteres zu verstehen, was ich bereits am Anfang angesprochen habe. Mit Fatwas werden oft ganz alltägliche Dinge beantwortet. Von Körperhygiene bis zu den Essgewohnheiten, Fragen rund um die Sexualität, über die Kleidung, über die Art, wie der Bart getragen werden sollte, oder wie schariakonform Bankgeschäfte verrichtet werden können; es gibt nichts, was nicht mit einer Fatwa beantwortet werden könnte. Damit hat die Scharia eine Meinung darüber, ob Frauen sich mit Pinzetten die Augenbrauen zupfen sollen, eine Meinung darüber, mit welcher Hand man sich den Hintern putzen sollte, wenn man das große Geschäft verrichtet hat; sie bestimmt etwa auch, dass Frauen während des Geschlechtsverkehrs nicht sprechen sollten, weil sonst das gezeugte Kind stottern würde. Die Scharia besagt, dass die Zeugenaussage einer Frau nur halb so viel wert sei wie die eines Mannes, dies weil sie weniger Verstand habe als ein Mann. Aus diesem Grund bräuchte es eine weitere weibliche Zeugin, die sie daran erinnere, wie es wirklich gewesen sei. Von der Verweigerung des Handschlags gegenüber der Lehrerin bis zu den Auspeitschungen von Menschen wie Raif Badawi, vom Züchtigungsrecht des Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau bis zur Zwangsverheiratung von Minderjährigen aber auch andere haarsträubende Unzulänglichkeiten des Islams haben ihre Grundlage in der allumfassenden Scharia. Eines der wesentlichsten Probleme der Scharia ist genau diese Eigenschaft, welche die Scharia, sofern man es zulässt, dass sie mit ihrer enormen Normendichte in alle Lebensbereiche durchdringen kann, zu einer totalitären Ideologie macht, was einerseits einen gesellschaftlichen Stillstand bedeutet, wie man dies insbesondere in muslimisch geprägten Staaten bestens erkennen kann und die zudem inhaltlich in erheblicher Weise unserer freiheitlichen Gesellschafts- und Rechtsordnung widerspricht. Während westlich zivilisierte Staaten die Grenzen der Religion in den Werten des Humanismus, des Rationalismus, der Menschenrechte, der Demokratie, und der Rechtsstaatlichkeit erkennen, haben muslimisch geprägte Staaten den Menschenrechten mit ihrer Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam sogar Scharia-Vorbehalte vorangesetzt. Diese Haltung, mit welcher der Scharia eine Vorrangstellung eingeräumt wird, die auch auf individueller Ebene existiert, dürfen wir niemals akzeptieren und schon gar nicht respektieren.

Und wie Sie gesehen haben, existiert ein Problem, das vom Koran völlig losgelöst vorhanden ist, weshalb die immer wieder anzutreffenden Koran-Bibel-Vergleiche von Vornherein nichts taugen, weil die entsprechenden islamischen Inhalte nicht im Koran, sondern in den Hadithen und in der Sira vorzufinden sind. Es geht um die Sunna des Propheten, d.h. seine Taten, Befehle, Gebote, Verbote und Unterlassungen und sein zu kopierendes Verhalten. Sie haben einige dieser Hadithe gehört. Ich will jetzt ganz direkt sein: Ich denke, dass Mohammed, ob er nun tatsächlich gelebt hat oder nicht, unmöglich ein nachzuahmendes Vorbild für Menschen sein kann, die in Europa leben. Sein gesamter Lifestyle, sein Gesellschaftsverständnis, seine Werte, insbesondere sein Umgang mit Frauen, wie Sie vorhin vernommen haben, seine Intoleranz gegenüber Andersgläubigen und Andersdenkenden, sein polygamer Lebenswandel, sein Ehevollzug – sprich Geschlechtsverkehr – mit Ayesha, die zu seiner Lieblingsfrau wurde, als er gemäss islamischer Überlieferung 56 Jahre alt gewesen sei und sie bloss 9, und ähnliche haarsträubende Eigenschaften können und dürfen in Europa des 21. Jahrhunderts niemals ein moralischer oder ethischer Massstab sein.

Trotz meines Bekenntnisses zu den Grundrechten und damit auch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit kann ich es in Kenntnis darüber, wie die Scharia funktioniert und über welche materiellen Inhalte sie verfügt, niemals billigen, dass die darin enthaltenen freiheitsfeindlichen und antiaufklärerischen Regeln, die politisch motiviert sind und mit Religion im engeren Sinne nichts zu tun haben, ausgerechnet über die Grundrechte Einzug in unsere Gesellschaftsordnungen finden, indem diese quasi als Schariagewährleistungsrechte fungieren, zumal Grundrechte ein Ausfluss der europäischen und amerikanischen Aufklärung sind und damit nie dazu angedacht waren, um antiaufklärerische politisch motivierte Ideologien zu fördern oder zu gewährleisten, sondern vielmehr dazu da sind, um Menschen zu befreien und zu emanzipieren. Freiheit darf niemals dazu dienen, Unfreiheit zu fördern, das ist meine tiefe Überzeugung.

Wie ich zu Beginn meiner Ausführungen versprach, möchte ich nun – nachdem Sie Grundkenntnisse darüber haben, was die Scharia ist und wie sie funktioniert – auf ein erstes frauenspezifisches Thema eingehen, namentlich auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und ob diese im Islam gewährleistet ist, weil immer wieder zu hören und zu lesen ist, dass dies der Fall sei, ja sogar, dass Mohammed der erste Feminist gewesen sei, so etwa nach Ansicht der Autorin Maryam Khola Hübsch, die man in der Vergangenheit auch immer wieder in Fernsehsendungen sehen konnte.

Keine Gleichberechtigung der Geschlechter

Nachfolgend möchte ich zunächst eine berühmte Stelle aus dem Koran, namentlich Sure 4, Vers 34, zitieren, welche die absurde Behauptung sofort widerlegt, dass die Scharia so etwas wie die Gleichberechtigung der Geschlechter kennt. Die Übersetzung stammt von Rudi Paret, die in Fachkreisen als die beste Koranübersetzung in deutscher Sprache gilt.

«Die Männer stehen über (qauwāmūn ʿalā) den Frauen, weil Gott sie (von Natur aus vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) achtgibt. Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie (wa-dribū-hunna)! Wenn Sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.»

Im ersten Teil dieser Koranstelle wird klar eine Überordnung des Mannes gegenüber der Frau festgelegt. Dass Männer über den Frauen stehen sollen, steht einerseits wortwörtlich dort und ferner entspricht die Überordnung des Mannes auch der Meinung und Auslegung der Tradition unter Heranziehung von Sekundärquellen. Darüber hinaus – und das ist das Wichtigste – ist dies die praktizierte Realität in der islamischen Welt, was für alle Menschen, die in der Lage sind, objektiv zu denken, völlig offensichtlich ist.

Nachdem der erste Teil dieses Koranverses die Gleichberechtigung der Geschlechter ausdrücklich verneint, kommt noch eine Zugabe, die dem Gleichberechtigungsgedanken diametral widerspricht. Der Schluss der vorzitierten Koranstelle sieht – so wie Sie selbst nachlesen können – ein Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber seiner Frau vor, wobei der vorangegangene eheliche Konflikt nicht als ein bilaterales Problem zwischen einer Frau und einem Mann, sondern von Vornherein als ein Auflehnen der Frau gegenüber ihrem Mann beschrieben wird. Warum? Weil der Mann eben über der Frau steht, wie man hier lesen kann, und damit von Vornherein im Recht ist sowie die Befehlsgewalt innehat.

Was die Bestrafung der widerspenstigen Frau anbelangt, gibt es eine Kaskade von drei Stufen, was von gewissen Musliminnen und Muslimen als eine Art Errungenschaft empfunden wird, weil damit gemäss ihrer Vorstellung so etwas wie das Verhältnismässigkeitsprinzip zum Ausdruck kommt. Zuerst soll die Frau ermahnt werden und nicht gleich geschlagen. Dann gibt es Sexentzug, was insbesondere für jene muslimische Frauen, die ohne eigene Einwilligung in einer Ehe leben müssen, eine enorme Strafe sein muss. Erst dann, wenn selbst das nicht gewirkt hat, dann soll geschlagen werden. Dazu gibt es übrigens Regeln. Man(n) schlägt seine Frau nicht einfach so, wie es einem gerade passt! Der Mann soll mit einem kleinen Stecken schlagen, mit einem Tuch oder mit der flachen Hand jedoch nicht mit der Faust und vor allem niemals mit Verletzungsabsicht. Es gibt dazu Fatwas und Anleitungen, die unter anderem auch auf YouTube zu finden sind, die zeigen, wie der Mann schariakonform vorzugehen hat, wenn er seine Frau schlägt. Der Scheich al-Azhar empfiehlt beispielsweise in einer aktuellen Fatwa eine Zahnbürste oder einen Eispickel für das schariakonforme Frauenschlagen. Es handelt sich dabei übrigens um den einflussreichsten Geistlichen im sunnitischen Islam, welcher der al-Azhar Universität in Kairo vorsteht und dessen Stellenwert und Autorität mit demjenigen des Papstes bei den Katholiken vergleichbar ist.

Um es noch deutlicher zu machen, weshalb nach islamischer Vorstellung Frauen Männern untergeordnet und mit diesen keineswegs gleichberechtigt sind, möchte ich noch aus dem Nasihat al Muluk, dem Ratgeber für Könige, des “grossen” islamischen Denkers al-Ghazali zitieren. In Anbetracht der Bedeutung dieses Philosophen in der islamischen Welt stellt dieses Werk etwas Ähnliches dar wie Il Principe von Machiavelli im Westen. In diesem Buch, in dem die perfekte Beschaffenheit von Königen und ihren Ratgebern anhand von Aphorismen und Anekdoten dargelegt wird, gibt es auch ein Kapitel über die Frauen. Das Kapitel heisst „Frauen und ihre guten und schlechten Seiten“ und fasst wesentliche Aussagen der Scharia über den Stellenwert der Frauen im Islam zusammen.

«Was die unterschiedlichen Charakteristika anbelangt, mit denen Gott im Himmel Frauen bestraft hat, verhält sich die Angelegenheit folgendermassen:

Als Eva dem allmächtigen Gott nicht gehorchte und die Frucht vom Baum im Paradiese ass, die er ihr verboten hatte, hat der Herr, sei er gepriesen, Frauen mit 18 Dingen bestraft: (i) Menstruation; (ii) (die Strapazen) der Geburt; (iii) die Trennung von Mutter und Vater und Verheiratung mit einem Fremden; (iv) die Schwangerschaft (durch diesen Mann); (v) die Unfähigkeit, über sich selbst zu bestimmen (d.h. Bevormundung durch den Mann); (vi) einen kleineren Erbteil zu haben (als Männer); (vii) die Einklagbarkeit wegen Scheidung, aber die Unfähigkeit, selbst eine Scheidungsklage einzureichen; (viii) die Tatsache, dass es rechtlich zulässig ist, dass ein Mann vier Frauen haben kann, wohingegen Frauen nur einen Mann haben können; (ix) die Tatsache, dass sie im Haus eingesperrt wird; (x) das Gebot, im Haus den Kopf zu bedecken (damit meint al-Ghazali, dass Frauen selbst im eigenen Haus den Kopf bedecken müssen, wenn Fremde im Haus sind); (xi) die Tatsache, dass vor Gericht den Zeugenaussagen von zwei Frauen gegen die Zeugenaussage eines Mannes entgegengebracht werden können; (xii) die Tatsache, dass die Frau das Haus nicht verlassen darf, ohne dabei von einem nahen Verwandten begleitet zu werden; (xiii) die Tatsache, dass Männer an Freitags- und Feiertagsgebeten teilnehmen, wohingegen Frauen dies nicht tun; (xiv) der Ausschluss von Regierungsämtern und vom Richteramt; (xv) die Tatsache, dass von 1000 verdienstvollen Dingen, nur 1 Frauen zugerechnet werden kann, während Männern 999 verdienstvolle Dinge zugerechnet werden können; (xvi) die Tatsache, dass wenn Frauen verschwenderisch sind, ihnen am Tag der Auferstehung nur halb so viel Peinigung gegeben wird als dem Rest der muslimischen Gemeinschaft (mit anderen Worten werden Frauen pauschal bestraft); (xvii) die Tatsache, dass sie beim Versterben des Ehemannes eine Wartefrist von vier Monaten und zehn Tagen abwarten müssen, bevor sie sich wieder verheiraten; (xviii) die Tatsache, dass sie eine Wartefrist von drei Monaten und drei Menstruationsperioden abwarten müssen, bevor sie wieder heiraten dürfen.»

Nach dieser Aufzählung möchte ich ein für alle Mal klarstellen: Nein, der Islam hat die Gleichberechtigung der Geschlechter weder erfunden, noch beinhaltet sie auch nur ansatzweise irgendwelche Inhalte, die für die Emanzipation von Frauen sprechen oder die der Verwirklichung des Gleichberechtigungsgedankens dienen könnten! Das pure Gegenteil davon trifft zu und von einem muslimischen Feminismus kann daher niemals die Rede sein! Und nein, Mohammed, dessen Existenz ohnehin angezweifelt werden kann, war ganz bestimmt nicht der erste Feminist!

Eine muslimische Frau steht übrigens nicht einmal im Glauben auf der gleichen Stufe wie ein muslimischer Mann, obwohl die Tradition immer wieder das Gegenteil behauptet. So ist – wie Sie sehen konnten – die Freitagspredigt nur für Männer vorgesehen. Wenn eine Frau ebenfalls den Wunsch hätte, der Predigt zu folgen, gebe es für sie in den meisten Moscheen keinen Platz. Selbst im Jenseits, wo es für die Muslime nach islamischer Vorstellung ja so viel besser werden soll, geht die schreiende Ungerechtigkeit weiter: Wenn ein muslimischer Mann zu einem “Märtyrer” wird, werden ihm gemäss Scharia die berühmten 72 jungfräulichen Himmelswesen (sog. Huris) zugesprochen, die nach jedem Geschlechtsverkehr wieder zu Jungfrauen werden, um gleich nochmals vom gleichen “Märtyrer” entjungfert zu werden. Die Belohnung einer guten Muslimin hingegen ist, dass sie auch im Jenseits bei ihrem Ehemann verbleiben darf, während sich dieser wohl in einer nie endenden Sexorgie mit den 72 Huris vergnügt.

Ich komme nun zur islamischen Pflicht der Frauen, sich zu verschleiern. Beim islamischen Kopftuch und anderen Verschleierungsarten des Islams handelt es sich entgegen der Ansicht des Bundesgerichts und der auch vielfach in den Medien vorzufindenden Bezeichnung nicht um ein religiöses Symbol und dies schon deshalb nicht, weil der Islam einerseits keine religiösen Symbole kennt, zumal die entsprechende Grundlage in der Scharia fehlt, und andererseits sogar eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber religiösen Symbolen hat. Im Islam sind nicht religiöse Symbole heilig, die sogar verpönt sind, sondern die Schrift und damit zuvorderst der Koran. Was damit in die Nähe von religiösen Symbolen kommt, sind islamische Kalligraphien, die koranische Botschaften enthalten, wie etwa die Basmala oder das Mashallah, wie man sie auch auf Schmuckstücken findet.

Die beiden wichtigsten Stellen im Koran, die von islamischen Theologen herangezogen werden, um die Hijab-Pflicht zu rechtfertigen, sind Sure 33, Vers 59 sowie Sure 24, Vers 31. Gerne möchte ich diese nachfolgend wiedergeben:

Sure 33, Vers 59

«Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand [dschilbâb] (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Allah aber ist barmherzig und bereit zu vergeben.»

Sure 24, Vers 31:

«Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist, und dass sie ihren Schleier [chimâr] über ihren Busen schlagen und ihre Reize nur ihren Ehegatten zeigen oder ihren Vätern oder den Vätern ihrer Ehegatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Ehegatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die ihre Rechte besitzt (die Sklavinnen), oder ihren Dienern, die keinen Trieb haben, oder Kindern, welche die Blöße der Frauen nicht beachten. Und sie sollen nicht ihre Füße zusammenschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Und bekehret euch zu Allah allzumal, o ihr Gläubigen; vielleicht ergeht es euch wohl.»

Hijab-Pflicht in Frage stellen?

Da insbesondere gewisse moderne Muslime die Hijab-Pflicht im Islam in Frage stellen respektive diese sogar verneinen, weil hier nirgends der Begriff Hijab verwendet wird, sondern vielmehr von dschilbab respektive chimar die Rede ist, wobei nicht ganz klar ist, was diese Begriffe bedeuten, möchte ich für die Auslegung nachfolgend den Offenbarungszusammenhang von Sure 24, Vers 31 wiedergeben. Dieser stammt aus der Koranexegese des islamischen Gelehrten Ibn Kathir (1300-1373), wobei ich nur den Anfang übersetzt habe, bis die Offenbarung stattfindet. Wie Sie gleich feststellen werden, stellt bereits der Titel des Theologen klar, dass mit diesem Vers die Hijab-Pflicht angesprochen ist und auf einmal nirgends von dschilbâb respektive von chimâr die Rede ist.

«Die Regeln über den Hijab

Dies ist einerseits ein Befehl Gottes zu den gläubigen Frauen, und andererseits über die Eifersucht seiner gläubigen Diener gegenüber ihren Frauen. Er soll auch gewährleisten, dass die gläubigen Frauen von den Frauen der Jahalliya (Jahalliya ist die vorislamische Zeit der „Unwissenheit“, als der Islam noch nicht existierte) und von den Taten der ungläubigen Frauen unterschieden werden. Der Grund für die Offenbarung dieses Verses wurde von Muqatil bin Hayyan erwähnt, als er sagte: „Wir hörten – und Allah weiss es am besten – dass Jabir bin `Abdullah Al-Ansari erzählt hat, dass Asma, die Tochter von Murshidah in einem ihrer Häuser in Bani Harithah gewesen sei und die Frauen seien zu ihr gekommen ohne tiefere Kleidungsstücke, so dass ihre Fusskettchen auf ihren Füssen gesehen werden konnten, auch ihre Brüste und Stirnlocken. Asma sagte: Wie hässlich das ist!“ Dann hat Allah offenbart (…)»

Ausserdem werden auch andere Hadithe zur Rechtfertigung des Hijab herangezogen, wie etwa dieser sahih Hadith aus einer der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen, namentlich aus Sunan Abu Dawud in Band 34 über die Kleidung:

«Kapitel 1535: Was Frauen von ihrer Schönheit zeigen dürfen:

Erzählt von Aisha, der Ummul Mu’minin (Mutter der Gläubigen):

Asma, die Tochter von Abu Bakr ist vor den Propheten des Allah herangetreten und trug dabei dünne Kleidung. Der Prophet Allahs wandte sich von ihr ab. Er sagte: O Asma, wenn eine Frau das Alter der Menstruation erreicht, ziemt es sich für sie nicht, wenn sie ihre Körperteile sichtbar macht, außer das und das und zeigte dabei auf sein Gesicht und seine Hände.»

Mit anderen Worten findet sich in der islamischen Theologie genügend anderes Material, das herangezogen werden kann, um die Hijab-Pflicht im Islam zu rechtfertigen. Die Frage, die sich meines Erachtens stellen sollte, ist, ob das Vorliegen der Hijab-Pflicht im Islam allein ausreichen kann, völlig unkritisch gegenüber dem islamischen Kopftuch zu stehen. Leider wird dabei einzig der Bezug der Hijab tragenden Muslimin zu ihrem Hijab als maßgeblich betrachtet und die Absichten, die hinter dem Hijab stecken, werden völlig in den Hintergrund gedrängt, dies weil der Hijab das Label „Religion“ trägt und aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes nicht in Frage gestellt wird. Was dabei meines Erachtens zu Unrecht völlig außer Acht gelassen wird, ist der Umstand, dass der Hijab aber auch alle anderen Verschleierungsarten des Islams, die Absicht verfolgen, auf die Gesellschaft einzuwirken und damit auch auf uns, weil es sich beim Hijab letztendlich um eine gesellschaftspolitische Maßnahme handelt, welche dazu dient, die islamische Sexualmoral zu gewährleisten. Man kann anders ausgedrückt von einem Durchsetzungsinstrument der Scharia sprechen, zumal die Verschleierungspflicht in Anwesenheit einer rein weiblichen Gesellschaft nicht besteht, womit die gesellschaftspolitische Massnahme ausschliesslich Männer anvisiert.

Die vom Hijab verfolgte gesellschaftspolitische Maßnahme dient zwei Hauptzwecken, was man aus den religiösen Texten, die ich vorhin zitiert habe, unschwer entnehmen kann. Einerseits werden damit die islamische Sexualmoral und Sittlichkeit gewährleistet, indem Frauen vor Männern verborgen und möglichst unkenntlich sowie unattraktiv gemacht werden, sofern eine Frau mit diesen nicht näher verwandt respektive verheiratet ist. Der Gedanke dahinter ist, dass im Islam der Frauenkörper aufgrund seiner erotisierenden Wirkung auf Männer als ein Ärgernis wahrgenommen wird, weshalb der Anblick einer unverschleierten Frau nur Männern vorbehalten ist, mit denen aufgrund bestehender Verwandtschaft eine Verheiratung ausgeschlossen ist oder eben dem Ehemann. Dass es hier um eine mögliche erotisierende Wirkung des unbedeckten weiblichen Körpers auf fremde Männer geht, kann man beispielsweise auch daran erkennen, dass die Hijab-Pflicht in Anwesenheit von Greisen, die keinen Sexualtrieb mehr besitzen und vor Kleinkindern nicht gilt, was man aus den Schlusszeilen von Sure 24, Vers 31 entnehmen kann. Es geht also um eine sittlich motivierte Gewährleistung einer gesellschaftlichen Trennung von Männern und Frauen, unter welchen keine Verwandtschaft besteht, wobei es natürlich auch andere Gebote und Verbote gibt, die dies sicherstellen, etwa der Umstand, dass die Frau grundsätzlich zuhause zu bleiben hat, respektive nur mit einem männlichen Familienmitglied das Haus verlassen darf, wie Sie vorhin im al-Ghazali-Zitat gehört haben. Und andererseits besteht ein weiterer Zweck der islamischen Verschleierung darin, dass muslimische Frauen von nichtmuslimischen Frauen unterschieden werden können, zu denen der Islam einen negativen Bezug hat und deren Lebenswandel als unmoralisch empfunden wird. Ich erinnere an die Aussage „Wie hässlich das ist!“ im vorhin zitierten Offenbarungszusammenhang, als von den Frauen der Ungläubigen die Rede war. Dieses Motiv der Unterscheidung der muslimischen Frauen von den Frauen der Ungläubigen ist auch in Sure 33, Vers 59 enthalten, wobei dort auch vom „Schutz“ von muslimischen Frauen vor Belästigung die Rede ist und vom Zweck, dass sie als ehrbare Frauen erkannt werden, womit im Umkehrschluss impliziert wird, dass nichtmuslimische Frauen einerseits nicht ehrbar sind und andererseits ein solcher Schutz ihnen nicht zukommen soll.

Wenn man die in diesem Koranvers enthaltenen Gedanken auf die heutigen Verhältnisse in Europa überträgt, dienen die entsprechenden Vorschriften darüber hinaus der gesellschaftlichen Segregation zwischen einer muslimischen Gesellschaft und der Einwanderungsgesellschaft der „Ungläubigen“. Damit bedeutet das, dass das islamische Kopftuch aber auch andere Vorschriften der Scharia, wie etwa das Gebot, dass Muslime keine Freundschaften mit Juden und Christen schliessen sollen, dazu dienen, Muslime gesellschaftlich von Andersgläubigen abzugrenzen.

Muslime sind durch die Regeln der Scharia übrigens nicht bloss aufgefordert, die entsprechenden Regeln nur für sich anzuwenden. Vielmehr müssen sie deren Umsetzung zumindest in der gesamten muslimischen Gemeinschaft sicherstellen. Wenn also ein muslimischer Mann seine Frau auffordert, sich zu verschleiern, erfüllt er damit selbst und nicht nur seine Frau eine religiöse Pflicht, die ihm zu folgen hat. Dasselbe gilt freilich auch, wenn ein Familienvater oder seine in seinem Auftrag handelnde Ehefrau eines Tages zur Tochter geht und sie auffordert, sich von nun an zu verschleiern. Das ist übrigens die bittere Realität darüber, wie das Tragen eines Hijabs oder einer anderen Verschleierungsart des Islams in aller Regel anfängt. Dieses Verständnis der Scharia ist meines Erachtens sehr wesentlich, wenn nicht gar fundamental, weil dies nicht nur im Zusammenhang mit der Verschleierungspflicht gilt! Noch offensichtlicher ist die angesprochene überindividuelle Eigenschaft islamischer Gebote, wenn wir einige der uns bekannten islamisch geprägten Gesellschaften in unsere Überlegungen einbeziehen. Im Iran beispielsweise sind es nicht „nur“ staatliche Sittenwächter, welche die Umsetzung der Bekleidungsregeln der Scharia sicherstellen. Auch gewöhnliche „konservative“ Bürger greifen Frauen teilweise tätlich an und bewerfen sie sogar mit Säure, sofern diese keinen oder einen aus ihrer Sicht „schlechten“ Hijab tragen. Nach diesem Beispiel sollte deutlich geworden sein, dass die Scharia eine Ideologie der Einmischung ist und bei weitem nicht bloß den Gläubigen individuell ansprechen will, der einfach nur auf sich selbst schauen kann, so wie Europäer Religion üblicherweise verstehen. Wir sehen das in islamisch geprägten Ländern beispielsweise während des Ramadans, wenn fastende Muslime säkulare Menschen, die nicht fasten, tätlich angreifen, oder wenn junge muslimische Frauen selbst in Europa von muslimischen Männern gehänselt werden, weil sie keinen Hijab tragen oder ausgehen mit Aussagen wie „Du bist doch Muslimin, wieso verschleierst du dich nicht?“ oder „Eine gute Muslimin bleibt zu Hause und geht nicht aus!“.

Diese Tatsachen lassen freilich die sogenannte Freiwilligkeit des Hijab-Tragens, von der immer wieder die Rede ist, doch sehr in einem anderen Licht erscheinen, weil wenn etwas wirklich freiwillig ist, immer die Option bestehen muss, das Gegenteil zu tun. Diese Freiwilligkeit ist in den seltensten Fällen gewährleistet, weil die wenigsten Musliminnen auf der Welt über solche Entscheidungsbefugnisse überhaupt verfügen, wobei ich damit ausdrücklich auch jene in Europa meine und nicht nur solche, die in ihren Heimatländern von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sind, Hijab zu tragen. Wenn der Hijab einer Frau nicht aufgenötigt wird und damit nicht von einem Zwang im engeren Sinne gesprochen werden sollte, kann dennoch nicht wirklich von einer freien Entscheidung die Rede sein, wenn der familiäre Druck und die Erwartungshaltung der muslimischen Gesellschaft, in der sich ein junges Mädchen oder eine Frau bewegt, so groß sind, dass ein echter individueller Entscheid faktisch unmöglich ist. Freiwillige Entscheidungen für den Hijab mag es zwar geben, aber aufgrund der Absichten, die hinter dem Hijab stehen, steht für mich ohnehin nicht der Freiwilligkeitsgedanke im Vordergrund, sondern vielmehr der gesellschaftspolitisch motivierte Zweck der Verschleierung und welche Wirkung sie in der Gesellschaft erzeugt.

Die unter anderem mit der Hijab-Pflicht gewährleistete und damit auch zum Ausdruck kommende islamische Sexualmoral betrifft nicht nur die Hijab-Trägerinnen selbst, welche sich allenfalls mehr oder weniger freiwillig verschleiern, sondern mittlerweile sogar nichtmuslimische Frauen. Diese archaische und frauenfeindliche Sexualmoral, die in Frankreich wesentlich fortgeschrittener und virulenter ist als anderswo in Europa, und das darin enthaltene Frauenbild waren die Ursachen dafür, dass sich neulich ein muslimischer Mann in Frankreich anmass, eine Französin, deren Dekolleté er als „unislamisch“ empfand, lauthals als „Schlampe“ zu bezeichnen, was in der Folge viele erboste Französinnen dazu veranlasst hat, ein Bild ihres Dekolleté auf Twitter zu posten mit dem Hashtag JeKiffeMonDecollete, um gegen diese Sexualmoral zu protestieren, die sie vermehrt selbst betrifft und ihre eigenen Freiheiten massiv bedroht, die sie sich während des 20. Jahrhunderts mühsam erkämpft hatten. Ein Zusammenhang besteht freilich auch bei den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht von Köln 2015/2016, wie auch Hamed Abdel-Samad korrekt festgestellt hat. Er schreibt in einem Artikel, der kurze Zeit nach diesem denkwürdigen Ereignis im Politmagazin Cicero erschien, folgendes:

«Ich komme aus Ägypten, wo sexuelle Belästigung für Frauen ein unerträgliches Ausmaß erreicht hatte, weil man dieses Phänomen am Anfang entweder verschwiegen oder verharmlost hatte. Zum einen wollte man nicht zugeben, dass in einer vermeintlich moralisch-religiösen Gesellschaft viele Frauen sexuell belästigt werden. Zum anderen hatte man Angst um den Tourismus, der eine der Hauptquellen des Einkommens des Landes ist. Man ging sogar noch weiter und machte die Opfer selbst für das Phänomen verantwortlich. Wegen ihrer Art, sich zu kleiden. Die Verlogenheit und die Angst um das eigene Image hatten dazu geführt, dass aus einem kleinen Phänomen eine Epidemie geworden ist. Über 95 Prozent aller Ägypterinnen berichten heute von alltäglichen Erfahrungen mit sexueller Belästigung und Nötigung.

Trotzdem, oder vielleicht gerade deshalb, kann man nicht sagen, dass die sexuelle Belästigung nichts mit dem Islam zu tun hat. Denn diese strenge Sexualmoral, die Hierarchisierung und die Geschlechterapartheid schlägt sich auch oft ins Gegenteil um. Eine Religion, die die Frau entweder als Besitz des Mannes oder als eine Gefahr für seine Moral sieht, ist mitverantwortlich.

Vor 40 Jahren trug kaum eine Frau in Kairo ein Kopftuch. Öffentliche sexuelle Belästigung gab es damals so gut wie nie. Heute ist kaum eine Frau unverschleiert und dennoch werden Frauen auf offener Straße bedrängt und begrapscht. Das gilt für Iran, Afghanistan, Pakistan und genauso für die meisten anderen islamischen Länder, die auf der Top-Liste der sexuellen Belästigung in der Welt ganz oben stehen. Auch im reichen Saudi-Arabien ist das Phänomen weit verbreitet. Man könnte hier einen direkten Zusammenhang zwischen Verschleierung und sexueller Belästigung vermuten.»

(Vortrag in Zürich, 29. Oktober 2019)

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