Aus Konsequenz aus dem Fall Edathy will der Gesetzgeber das Strafrecht verschärfen. So soll künftig Herstellung, Verbreitung oder Besitz unbefugt erstellter Nacktaufnahmen unter Strafe stehen - aber auch "bloßstellende Bilder" von Kindern sowie von Erwachsenen. Das geht zu weit.
Es ist gut, wenn das Recht sensibel ist. Nicht gut ist es, wenn es hysterisch wird. Hysterisch wird es dann, wenn öffentliche Erregung über einen Skandal oder eine echte oder vermeintliche Straftat ungefiltert ins Strafgesetzbuch fließt. Genau das passiert gerade.
Zwei Monate nach der Durchsuchung beim früheren Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy legt der Justizminister ein Gesetz vor, das Herstellung, Verbreitung oder Besitz von solchen Nacktbildern, die bisher nicht strafbar waren, strafbar macht. Das Gesetz reagiert darauf, dass gegen Edathy wegen Kinderpornografie ermittelt wird, die aufgefundenen Bilder aber offenbar nicht pornografisch sind. Deshalb werden nun unbefugte Bildaufnahmen von einer "unbekleideten Person" und "bloßstellende Bilder" inkriminiert; und zwar Bilder sowohl von Kindern als auch von Erwachsenen.
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