Sammzellen mit embryonalen Eigenschaften können doch patentiert werden, sagt der EuGH. Entscheidend ist jetzt: Kann aus den Zellen ein Mensch werden? Biomediziner können jubeln.
Man kann den Europäischen Gerichtshof wirklich nicht beneiden. Immer wieder die Frage klären zu müssen, was ein menschlicher Embryo mit maximalem Würde- und Lebensschutz ist und was nicht, ist schon im europäischen Rahmen, aber erst recht weltweit ein bioethisches Minenfeld. Geworden, müsste man anfügen. Früher nämlich, bevor die Biowissenschaften damit angefangen haben, nach Belieben menschliche Zellkulturen mit embryonalen Eigenschaften in der Petrischale zu beackern, ja auch embryonale Zellen selbst zu benutzen, um damit die Voraussetzungen zu schaffen, neues Gewebe für Ersatzorgane zu erzeugen, war alles klar: Der Anfang des Menschseins beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Das Embryonenschutzgesetz trägt dem heute noch Rechnung. Das neue Urteil des EuGH zeigt jedoch, wie schwierig nun alles geworden ist.
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