Die verordnete Zwangstrauer
An Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert, an Ostersonntag seine Auferstehung gefeiert. Die Feiertage sollen still verbracht werden. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass Zwangstrauer verordnet wird.
Selbst viele Christen fallen fast vom Glauben ab, wenn man ihnen eröffnet, dass es in Deutschland tatsächlich Gesetze gibt, die während der sonntäglichen Hauptgottesdienst-Zeiten Versammlungen unter freiem Himmel untersagen und die an christlichen Feiertagen sogar die öffentliche Aufführung bestimmter Filme verbieten. Neben den Sonntagen und normalen Feiertagen (staatlich oder christlich) kennt die Feiertagsgesetzgebung auch noch sogenannte „stille Feiertage“. Hier sind die bereits geltenden Feiertagsregelungen noch einmal verschärft. Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste dürfen dann nicht stattfinden. Es herrscht Tanzverbot, Schank- und Speisebetrieb sind untersagt, auch auf allzu flotte Musik im Radio muss verzichtet werden. Die Programmmacher sind angehalten, auf eine Auswahl stiller, ruhiger Titel zu achten, die zum „Charakter des stillen Tages passen“. Unisono gilt: es herrscht Stille im Land.
In Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist das alles geregelt. Dort heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“. Übernommen wurde dieser Grundsatz unverändert aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 139 WRV). Wie genau der Schutz der Sonn- und Feiertage aussieht, wird per Landesgesetzgebung konkretisiert, so dass in Deutschland für jedes Bundesland ein eigenes Feiertagsgesetz gilt. Die Folge ist trotz grundsätzlicher Ähnlichkeiten ein föderales Kuddelmuddel an Regelungen im Detail. Gemeinsam ist den Feiertagsgesetzgebungen der Länder vor allem, dass sie christliche Feiertage in besonderer Weise schützen. Beispiel im Bundesland Hessen: dort gilt ein sonntägliches Tanzverbot von 4-11 Uhr und selbst an Tagen, die selbst aus christlicher Sicht Tage der Freude sind. Nordrhein-Westfalen kennt insgesamt 13 Feier- und Gedenktage, für die ein besonderer Feiertagsschutz gilt - neun davon sind christlicher Natur. Wie die Bürger sich an diesen Tagen zu verhalten haben, regelt das nordrhein-westfälische „Gesetz über die Sonn- und Feiertage«, das grundsätzlich alle „öffentlich bemerkbaren Arbeiten“ verbietet, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören“. Besonderen Schutz genießen hierbei Gottesdienste. Können beispielsweise Märkte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung doch an einem Sonn- oder Feiertag stattfinden, so dürfen auch diese erst nach der „ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes“ beginnen. Die ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes wird hierbei „von der örtlichen Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Kirche festgelegt“. Eine Allianz von klerikalen Glaubens-Advokaten und staatlicher Verwaltung gehen hier gewissenhaft ans Werk und achten auf deren Einhaltung.
Der besondere Schutz christlicher Gottesdienste nicht nur an Feiertagen sondern an jedem einzelnen Sonntag des Jahres entstand zu einer Zeit, als die deutsche Bevölkerung mehrheitlich christlich war und der sonntägliche Gottesdienstbesuch ein weit verbreitetes Ritual. Nur, davon kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Laut Hochrechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), befindet sich in Deutschland seit Frühjahr 2022 erstmals seit Jahrhunderten keine Mehrheit der Menschen mehr im Schoß der beiden großen Kirchen. Dass ein besonderer Schutz der Gottesdienstzeiten in Feiertagsgesetzen nicht mehr zeitgemäß ist, dürfte damit eigentlich selbsterklärend sein.
Auch Filmvorführungen trifft der religiöse Bannstrahl. Rund 700 Filme sind mit einem Feiertagverbot belegt. Filmklassiker wie Harold and Maude und Manche mögen's heiß, dürfen an „stillen Feiertagen“ nach dem Willen der FSK-Prüfer nicht gezeigt werden
Der höchste Schutz in allen Bundesländern gilt insgesamt aber dem Karfreitag. Christinnen und Christen denken am Karfreitag an einem Mann aus Nazareth, der vor rund 20O0 Jahren am Kreuz hingerichtet wurde. Der Tag dient dem Gedenken an sein Leiden und Sterben. An Karfreitag ist es üblich, den Altar nicht zu schmücken. Auch die Kirchenglocken verstummen. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass an diesem Tag per Gesetz jedem Einwohner Deutschlands Zwangstrauer verordnet wird - egal, ob er dem christlichen Glauben angehört oder nicht. Zur Todesstunde von Jesus, um 15 Uhr, versammeln sich gläubige Christen zum Karfreitags-Gottesdienst. Für die evangelische Kirche stellt der Karfreitag sogar einen der höchsten Feiertage des Kirchenjahrs dar. Er zählt er zu den sogenannten „stillen Tagen“ des Kirchenjahres. Davon gibt es viele: der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag, der Totensonntag, an Heiligabend, der Aschermittwoch, der Gründonnerstag, sowie an Karfreitag und Karsamstag.
Nicht nur auf Tanz muss an diesen Tagen verzichtet werden, jede Form lauter und lustige Geselligkeit ist untersagt. Auch vergnügliche Filmvorführungen trifft der religiöse Bannstrahl. Rund 700 Filme sind mit einem Feiertagverbot belegt. Die FSK-Liste (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) umfasst eine höchst kuriose Mischung von Werken der Filmkunst. Neben allerlei Action-, Science-Fiction-Filmen, Filmklassiker wie Harold and Maude und Manche mögen's heiß, darf an stillen Feiertagen nach dem Willen der FSK-Prüfer im Kino weder über Komödien wie Police Academy oder Charley's Tante, noch über Louis de Funès und Bud Spencer, die es beide gleich mit mehreren Filmen auf die Verbots-Liste geschafft haben, gelacht werden. Auf der Homepage der FSK findet sich ein Hinweis, nach welchem Kriterium über die Feiertagstauglichkeit eines Films entschieden wird: „Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Willkommen im Gottesstaat Deutschland.
Doch Ungläubige, Gottlose und Nicht-christliche wollen solcherlei Bevormundung durch ein christlich geprägte Feiertagsgesetz nicht mehr akzeptieren und sich nicht an die gesetzlich verordnete Stille halten. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang vor allem der „Bochumer Brian“: Jedes Jahr am Karfreitag verstößt die säkulare Initiative Religionsfrei im Revier gezielt gegen die Feiertagsgesetzgebung von NRW, indem sie in Bochum öffentlich den Monty Python-Film Das Leben des Brian aufführt, der seit 1980 auf dem Feiertags-Index der FSK steht. Die karfreitägliche Brian-Filmvorführung ist inzwischen auch in anderen Bundesländern zur Tradition in säkularen Kreisen geworden. In München, Stuttgart und an zahlreichen anderen Orten laden tanzfreudige Atheisten zur säkularen Karfreitags-Party ein. Motto: „Heiden-Spaß statt Höllen-Qual“. Die Veranstaltung soll in ihrer Gesamtheit auch Ausdruck des Protests gegen das nicht mehr zeitgemäße und unverhältnismäßig einschränkende Feiertagsgesetz sein. Die Veranstalter verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2016 das Verbot einer Münchener „Heidenspaß-Party“ für verfassungswidrig erklärt hat.
Wenn die Christengemeinde am Karfreitag zur stillen Einkehr aufruft, warum soll es dann gesetzlichen Zwang zur Trauer für Ungläubige und gottlose Bürgerinnen und Bürger geben?
Ohnehin gehen Rechts-Experten davon aus, dass die mehr oder weniger strikten Tanzverbote an Karfreitag im Zuge der schwindenden - vor allem konfessionell gebundenen - Religiosität in Deutschland durch Ausnahmeregelungen zunehmend zurückgenommen werden. Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, würden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Auch wenn die Christengemeinde am Karfreitag zur stillen Einkehr aufruft, könne es keinen gesetzlichen Zwang zur Trauer für Ungläubige und gottlose Bürgerinnen und Bürger geben.
Wie aber könnte zukünftig eine zeitgemäße Feiertagsgesetzgebung aussehen? Vorschlag: Alle Menschen hierzulande bekommen - Gerechtigkeit muss sein! - neben den staatlichen Feiertagen ein Kontingent, von sagen wir, jährlich drei Tagen zur freien sinnstiftenden Verfügung. Tiefgläubige Christen könnten sich u.a. am Karfreitag dann frei nehmen, um intensiv um ihren Religionsgründer zu trauern, Muslime, um das Zuckerfest zu feiern, und Atheisten können für eine kleine Wanderung nutzen.
Hinweis:
Dieser Text basiert auf einem längeren Artikel zur Feiertagsgesetzgebung von Daniela Wakonigg / Helmut Ortner aus „Da klerikale Kartell“.
Am 2. September 2024 stellt Helmut Ortner sein Buch Das klerikale Kartell in Bremen vor.
Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Helmut Ortner ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung. Eine Answahl seiner Bücher: Der Hinrichter - Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers, Der einsame Attentäter - Georg Elser und EXIT: Warum wir weniger Religion brauchen - Eine Abrechnung, Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand, und Volk im Wahn - Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit.
Sein aktuelles Buch:
Das klerikale Kartell – Warum die Trennung von Staat und Kirche überfällig ist
Nomen Verlag, Frankfurt - 272 Seiten, 24 Euro
Kommentare
Nahm der angeblich existent gewesene „Jesus“ für sich aktive Sterbehilfe in Anspruch ?
Der angeblich existent gewesene „Jesus“ (1) fühlte sich nach „christlichem Glauben“ gegenüber seinem „Bibelvater“ wegen der „sündigen“ Menschen dazu aufgerufen, ein „Liebesopfer“ durch seinen Tod zu erbringen. Es wäre ihm möglich gewesen, das „Liebesopfer" dadurch zu erbringen, indem er sich ganz still, bescheiden und unspektakulär höchstselbst - wodurch auch immer – hätte töten können, was er jedoch unterließ. Angeblich war dieser „Jesus“ doch in der Lage, Wunder zu vollbringen. Somit hätte er z. B. für das Wunder sorgen können, ganz plötzlich tot umzufallen. Das Kreuz, sofern es existiert hat, war also völlig überflüssig. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass sein religiöser Wahnglaube wohl auch die Vorstellung beinhaltete, dass sein „Bibelvater“ es wünschte, dass das „Liebesopfer" auf spektakuläre Art und Weise erbracht werden sollte. Denn es ist natürlich völlig klar, dass eine „stille“ Selbsttötung, wie sie in unserer Zeit nunmehr durch das gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichts für legal erklärt wurde (2), nicht so spektakulär gewesen wäre, wie die angeblich in aller Öffentlichkeit durchgeführte Tötung durch die römische Obrigkeit, die dafür wohl als besonders prädestiniert erschien, dann aber gewesen sein soll: „Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet" (Rö., K. 13, V. 1). Obwohl es sich um ein sehr spektakuläres Tötungsgeschehen gehandelt haben soll, liegen darüber keine „profanen“ (außerbiblischen) Aufzeichnungen vor, worüber Gläubige eigentlich ins Grübeln kommen müssten.
So kam letztlich die römische Obrigkeit ins Spiel. Sie, die gewissermaßen im Auftrag des „Bibelvaters“ handelte, verschaffte dem religiösen Anliegen, welches „Jesus“ für sich und seinen „Bibelvater“ wahnhaft zur Geltung bringen wollte, letztlich eine größere Aufmerksamkeit, als wenn er in aller Stille ein Suizident geworden wäre.
„Jesus“ stand wohl unter dem psychischen Zwang, vermeintlich gottgefällig sein Verhalten so ausrichten zu müssen, dass es nach seiner divinatorischen Einschätzung als Folge daraus wahrscheinlich zu seiner Verhaftung, Verurteilung, Folterung und Kreuzigung durch die römische Obrigkeit kommt.
Seine makabere Rechnung ging weitgehend auf: Wie fast jeder durch die über die Jahrhunderte andauernde fleißige Missionierung der Menschen durch die Kirchen weiß, wurde die römische Obrigkeit, die ja angeblich vom „Bibelvater verordnet" war, letztlich unwissend dazu verleitet, dem quasi lebensmüden „Sohn des Bibelvaters“ auf ihre ganz spezielle, grausame Art und Weise Sterbehilfe zu leisten. Tatsächlich müsste man hier von einer durch „Jesus“ selbst provozierten aktiven Sterbehilfe sprechen.
Aus den vier kanonischen Evangelien (3) ist zu ersehen, dass „Jesus“ getötet werden würde und wie es im Sinne des angeblichen Verlangens seines „Bibelvaters“ letztlich geschehen sollte, wovon er gewusst haben muss.
Es ist paradox, dass der „Bibelvater“ angeblich in der Person seines Sohnes Fleisch geworden sein und sich in ihm auf die Erde zu den Menschen begeben haben soll. Und dann soll sich der „Sohn/Bibelvater“ von der römischen Obrigkeit, die ihre Macht und Befugnisse angeblich diesem quasi Doppelwesen zu verdanken hatte, plan-, absichts- und qualvoll umbringen lassen haben.
Offenbar sollte/wollte „Jesus“ also auf möglichst spektakuläre und Aufsehen erregende, sehr qualvolle, masochistische Art und Weise für die Menschen und in erster Linie für seinen „Bibelvater“ (also für sich selbst) getötet werden. Alle Handlungen aber, die dafür notwendig waren, sollte/wollte er nicht höchstselbst vornehmen, sondern die sollte/wollte er der römischen Obrigkeit überlassen.
Daher muss man wohl annehmen, dass die „ordnende Hand“ des „Bibelvaters/Sohnes“ im Spiel gewesen ist, die alles steuerte, damit die Ereignisse planvoll abliefen und der römischen Obrigkeit ungewollt und unwissend die Rolle zufiel, „Jesus“ aktiv dabei zu helfen, dass er im Sinne seines Planes bzw. des Planes seines „Bibelvaters“ sterben konnte. Das könnte man als die Inanspruchnahme einer verdeckten aktiven Sterbehilfe bezeichnen.
Diesen gesamten angeblich geschehenen Ereignisablauf mit dem offenbar inszenierten grauenvollen Tötungsgeschehen halten die Kirchen mit ihren devot-servilen Gläubigen schon seit mehreren Jahrhunderten immer und immer wieder gläubig und unkritisch für gerechtfertigt. Für sie ist es - unverständlicherweise - ein „Heilsgeschehen", durch welches sie sich - wie auch immer - „erlöst" fühlen.
Wegen der Abartigkeit des Geschehens und seiner wirren Begründung, drängt sich sicher jedem Mensch unserer Zeit, der bemüht ist, sein Denken und Handeln an der Erfahrungswirklichkeit auszurichten, der Gedanke auf, dass hier ein sehr kranker Geist im Spiel und am Werk gewesen sein muss, wenn man es denn tatsächlich mit einer Historie zu tun haben sollte.
Wenn also beim „Jesus-Drama“ eine verdeckte aktive Sterbehilfe durch die römische Obrigkeit im Spiel war, die in den christlichen Szenen ja faktisch als „Heilsgeschehen" gilt, dann haben wir es hier mit dem Sachverhalt zu tun, dass schon seit Jahrhunderten im christlichen Umfeld der Präzedenzfall einer geschehenen aktiven Sterbehilfe vorliegt.
In „Jesus“ Gedankenwelt spukte scheinbar sehr dominant sein „Bibelvater“ herum, dessen Willen er sich unterworfen sah (siehe Matth., K. 26, V. 39 u. 42: „…doch nicht wie ich will, sondern wie du willst", Mark., K.14, V. 36 u. 39: „…doch nicht, was ich will, sondern was du willst", Luk., K. 22, V. 42: „…doch nicht mein, sondern dein Wille geschehe", Joh., K.18, V. 11: „Soll ich den Kelch nicht trinken, den mir mein Vater gegeben hat ?", Joh., K. 19, V. 30: „Es ist vollbracht !"). Offenbar besaß „Jesus“ nicht die innere Freiheit, das von ihm angeblich geforderte „Liebesopfer" durch eine Selbsttötung zu erbringen. Ganz eindeutig sah er sich durch den angeblich geäußerten Willen seines „Bibelvaters“ zwanghaft darauf festgelegt, sich ausschließlich durch die römische Obrigkeit töten zu lassen. Dadurch war ihm gewissermaßen wie einem Komapatienten die Denk- und Handlungsherrschaft über seinen Geist und seinen Körper genommen. Er sollte/wollte zwar sterben, aber für die Ausführung der Tötung sah er sich gezwungen, die aktive Hilfe der römischen Obrigkeit in Anspruch nehmen, die ja gem. Rö., K. 13, V. 1, Handlanger seines „Bibelvaters“ war.
Diese wahnhafte religiöse Menschenopferung gilt als das zentrale „Heilsgeschehen". Es ist der Hauptpfeiler des christlichen Glaubens. Durch das „Jesus-Drama" wurde/wird ein in den christlichen Szenen bestehender widerlicher, kollektiver Heilsegoismus befriedigt, denn man fühlt sich dort durch das archaisch-grausame Tötungsgeschehen - wie auch immer - „erlöst".
Für einen aus wahnhaften religiösen Motiven heraus absichtlich herbeigeführten und masochistisch auf sich genommenen Martertod zeigt man in unserer Gesellschaft und natürlich besonders in den christlichen Szenen offensichtlich bereitwilliger und mehr Verständnis und akzeptiert ihn sogar als edle Tat (Märtyrer), als dafür, dass jemand in unserer Zeit wegen eines für ihn als unerträglich empfundenen psychischen Leidens oder wegen eines physisch todkranken Zustandes den Tod mit fremder Hilfe gesucht hat oder zu erlangen sucht.
Und in den christlichen Szenen gilt „Jesus' “ Kadavergehorsam gegenüber seinem angeblichen „Bibelvater“ als mustergültig. Denn der „Bibelvater“ wollte ja, dass sein „Sohn" (also der „Bibelvater“ in ihm) die Verhaftung, Verurteilung, Folterung und Kreuzigung als Opfer stellvertretend für alle Menschen über sich ergehen lässt.
Es ist absurd, dass die von „Jesus“ offenbar gezielt und bewusst in Anspruch genommene barbarische aktive Sterbehilfe durch die angeblich gottgewollte Obrigkeit und sein Tod heute immer noch von sogenannten Christen als heilsnotwendig angesehen und verherrlicht wird (z. B. in jeder Kirche und an manchen Hälsen hängt der „Leidensmann" am Kreuz).
Verweise:
(1) Jesus sah whl aus wie ein Taugenichts
(2) Urteil des BVG vom 26. 02. 2020
(3) Quellen der vier kanonischen Evangelien:
Matth., K. 16, V. 21 = 1. Leidensankündigung. Matth., K. 17,V. 22 u. 23 = 2. Leidensankündigung. Matth , K. 20, V.18 u.19 = 3. Leidensankündigung. Matth., K. 26, V. 2, 26-28, 39, 42, 63-65, u. K. 27 = Letzte Leidensankündigung, Vorgeschichte und Kreuzigung.
Mark., K. 8, V. 31-38 = 1. Leidensankündigung. Mark., K. 9, V. 30-32 = 2. Leidensankündigung. Mark., K. 10, V. 32-34 = 3. Leidensankündigung. Mark., K 14 u. 15 = Vorgeschichte und Kreuzigung.
Luk., K. 9, V. 22-27 = 1. Leidensankündigung. Luk., K. 9, V. 43-45 = 2. Leidensankündigung. Luk., K. 18, V. 31-33 = 3. Leidensankündigung. Luk., K. 22 u. 23 = Vorgeschichte und Kreuzigung.
Joh., K. 18 u.19 = Vorgeschichte und Kreuzigung.
28. 03. 2024, 17,10 Uhr
Gruß von
Klarasicht(ig)
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