Kreditinstitute ermitteln künftig bei einer Behörde die Konfession ihrer Kunden. Grund dafür sind neue Vorschriften bei der Abführung der Kirchensteuer.
BERLIN/NAUMBURG/MZ.
Bank- und Sparkassenkunden sollten sich derzeit ihre Kontoauszüge genauer ansehen. Unter dem Stichwort Kundenhinweis teilen ihnen die Geldhäuser auf den Belegen in diesen Wochen mit, dass sie künftig einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen.
Die Banken und Sparkassen erfüllen damit eine gesetzliche Anforderung. Grund ist, dass die Institute die Kirchensteuer, die in Verbindung mit der Abgeltungssteuer anfällt, ab dem kommenden Jahr direkt an die Glaubensgemeinschaften abführen müssen. Bislang mussten sich die Kunden um die Kirchensteuer für ihre Zins- und Kapitalerträge selbst kümmern – und zwar im Rahmen ihrer Steuererklärung.
Kunde kritisiert VorgehenEin Kunde der Sparkasse Burgenlandkreis hatte zuletzt gegenüber der MZ kritisiert, dass seine Religionszugehörigkeit die Sparkasse nichts angehe.
„Der Zorn des Kunden richtet sich vergeblich gegen die Sparkasse, weil wir in diesem Fall nur eine gesetzliche Vorgabe umsetzen“, sagte Verena Fischer von Sparkasse Burgenlandkreis.
Die Umstellung war schon bei Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 so vereinbart worden. Denn da die Abgeltungssteuer auf Kapital- und Zinserträge ja eine Quellensteuer ist, also eine Steuer, die direkt dort abgeführt wird, wo sie anfällt, soll das auch mit der Kirchensteuer so gehandhabt werden, die im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer anfällt. Das derzeitige Verfahren wurde damals ausdrücklich nur als Übergangsregelung vorgesehen und die läuft jetzt aus.
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