Der Humanistische Verband Deutschlands fordert, dass der ZDF-Staatsvertrag eine Parität zwischen nichtreligiösen und religiösen Weltanschauungen in Deutschland festschreiben muss. Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sowie der Verein "Ständige Publikumskonferenz" kritisieren, dass Teile der Gesellschaft weiterhin aus dem ZDF-Fernsehbeirat ausgeschlossen sind.
Der Novellierungsentwurf für den neuen ZDF-Staatsvertrag darf in seiner derzeitigen Fassung nicht durch die Länder verabschiedet werden. Darauf hat der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Frieder Otto Wolf, am Montag die Vertreter der Fraktionen in den 16 Landesparlamenten hingewiesen. Den Anlass bilden aktuelle Stellungnahmen des Vereins Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien sowie des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) in der vergangenen Woche zum Novellierungsentwurf. "Der jetzige Entwurf entspricht nicht den Vorgaben, welche die Richter im Urteil zur Verfassungswidrigkeit des aktuellen ZDF-Staatsvertrages vom 25. März 2014 formuliert haben", sagte Frieder Otto Wolf dazu.
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