Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt Verfassungsbeschwerden gegen das „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ (§ 217 StGB)
Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) ist „weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, heißt es in einer Stellungnahme, die die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und am heutigen Dienstag auf ihrer Website veröffentlicht hat. Deshalb seien die „massiven Eingriffe in die Grundrechte, die mit der neuen Strafnorm einhergehen, in keiner Weise zu rechtfertigen“.
Ergänzend zur Argumentation der bislang in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerden arbeitet die Stiftung in ihrer Stellungnahme heraus, dass das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gegen das „Neutralitätsgebot der Verfassung“ (Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 u. Art. 140 GG) verstößt. Denn es sei offenkundig, dass § 217 StGB „die Sittlichkeitsvorstellungen einer weltanschaulichen Minderheit privilegiert und die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die diese Vorstellungen nicht teilen, diskriminiert“. Damit missachte das Gesetz „das fundamentale Rechtsprinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates“, welches die notwendige Voraussetzung dafür sei, dass der Staat eine „Heimstatt aller Staatsbürger“ sein kann, wie es das Bundesverfassungsgericht selbst einmal formuliert hat (BVerfGE 19, 206).
Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten geht das gbs-Gutachten ausführlich auch auf die „dramatischen Folgen“ ein, die § 217 StGB in der medizinischen Praxis hat. Das Fazit der mit zahlreichen Quellenbelegen untermauerten Stellungnahme ist an Deutlichkeit kaum zu überbieten: „Ein Gesetz, das fundamentale Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zugunsten eines staatlichen Paternalismus aushebelt, das schwerstkranken Menschen ihre Würde raubt, sie katastrophalen Risiken ausliefert und ihnen die letzte Chance auf Selbstbestimmung nimmt, das den Erfordernissen einer rationalen Rechtsbegründung zuwiderläuft und in drastischer Weise gegen das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates verstößt, das Ärzten mit empfindlichen Strafen droht, wenn sie ihren Patienten in deren schwersten Stunden zur Seite stehen, das nicht zuletzt auch gegen das klare Votum einer überwältigenden Bevölkerungsmehrheit gerichtet ist und stattdessen den Partikularinteressen einer kleinen, jedoch einflussreichen Lobbygruppe (Kirchenfunktionäre, Pharmahersteller, Klinikbetreiber, Pflegedienste) folgt, kann und darf in einem modernen, liberalen Rechtsstaat keinen Bestand haben!“
Lesen Sie hier den vollständigen Wortlaut der Stellungnahme „Freitodhilfe im liberalen Rechtsstaat“ (verfasst von Dr. Michael Schmidt-Salomon im Auftrag der Giordano-Bruno-Stiftung).
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