Heute stellte sich in Berlin das Bündnis “Selbstbestimmung bis zum Lebensende” vor. Die beteiligten Verbände und Organisationen fordern, dass auch zukünftig die Suizidhilfe in Deutschland straffrei bleiben muss - entgegen den Plänen der neuen Bundesregierung.
Im voll besetzen Saal 3 im Haus der Bundespressekonferenz wurde heute Vormittag über ein noch viel zu häufig tabuisiertes Thema gesprochen: Hilfe zum Suizid.
In der letzten Legislaturperiode noch scheiterte ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition zur Verschärfung des Strafrechts, das die Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen wollte. Doch kaum war der neue Gesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU) im Amt, rief er erneut nach einem Strafrechtsparagraphen, der “organisierte Selbsttötungshilfe” verbieten soll. Ganz so, als wäre ihm die Zustimmung von drei Vierteln der Bevölkerung gleichgültig, die der Ansicht sind, dass es zum Selbstbestimmungsrecht und zur Würde jedes Menschen gehört, über sein Lebensende selbst und frei bestimmen zu können.
Christliche Moralvorstellungen
Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union (HU) wies in seinem Statement explizit darauf hin, “dass der Versuch, durch gesetzliche Regelungen, Verbote und Strafandrohungen mehr oder weniger alle ärztlichen und alle organisierten Formen freiwilliger Hilfe bei der Selbsttötung erschwert oder gänzlich verhindert werden” insbesondere “die moralische Ächtung des Wunsches, seinem Leben ein Ende zu machen” bedeutet. “Diese Ächtung”, so Haupt, “hat auch und vor allem einen religiösen Hintergrund.” Während in vorchristlicher Zeit - oder auch außerhalb des christlichen Kulturraumes - es weder “sündhaft” war - sondern in einigen Fällen sogar als “ehrenhaft” galt - hat die christliche Religion Selbstmörder als “Gottesfrevler” ausgestoßen. “Diese religiös motivierte Beurteilung darf in einem säkularen Staat aber nicht zum Maßstab staatlichen Handelns und staatlicher Gesetzgebung gemacht werden.”
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