Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Anfang Juli die gesetzliche Regelung in Frankreich bestätigt, wonach das Tragen von Ganzkörperschleiern oder Gesichtsschleiern in der Öffentlichkeit verboten ist. Diese Entscheidung ist, verfolgt man die Medienkommentare seit dem Urteilsspruch, ebenso umstritten, wie das in Frankreich 2010 erlassene Gesetz selbst, das die Ahndung von Verstößen auch mit Geldstrafe zulässt.
Seitens des Vorsitzenden des sog. Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, wurde beklagt, dass ein Burka-Verbot eine Einschränkung der Religions- und Meinungsfreiheit bedeuten könne, immerhin räumte er aber ein, dass ein Ganzkörperschleier kein islamisches “Muss” sei. Die anderen islamischen Verbände in Deutschland haben sich bislang zum Urteil nicht geäußert.
Emel Zeynelabidin ist heute nicht mehr in einem islamischen Verband organisiert. Von 1995 bis 2005 Vorsitzende war sie Vorsitzende des Islamischen Frauenvereins Cemiyet-i Nisa e.V. und an der Gründung des 1. islamischen Kindergartens sowie der ersten islamischen Privatschule in Berlin beteiligt.
Sie war 30 Jahre lang mit Kopftuch und weiter Kleidung nach den traditionellen Regeln des Islam verhüllt. Als im September 2003 mit der Klage der afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin die Kopftuchdebatte begann, begann Emel Zeynelabidin sich mit ihrer Verhüllung als Frau auseinanderzusetzen. Seit 9 Jahren hat sie diese Äußerlichkeit abgelegt und mit einem neuen Lebensabschnitt begonnen. Neu deshalb, weil sie die Welt ohne ihre kennzeichnende Verhüllung anders wahrnehmen konnte.
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