Der Staat sollte die Kunstfreiheit schützen – nicht die Gefühle religiöser Fanatiker
„Der öffentliche Friede wird nicht durch Künstler gestört, die Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch Fanatiker, die auf Kritik nicht angemessen reagieren können“, erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“. Die weltweiten Solidaritätsbekundungen nach dem Attentat seien ermutigend, aber keineswegs ausreichend. So müsse in Deutschland der sogenannte „Gotteslästerungsparagraph“ (§ 166 StGB) gestrichen werden, der den verhängnisvollen Eindruck erwecke, „religiöse Gefühle“ seien bedeutsamer als die Freiheit der Kunst.
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