Die Finanzhilfe des Landes Thüringen für die Schulen in "freier Trägerschaft" soll von 133,9 Millionen Euro 2014 auf 146,2 Millionen Euro in diesem Jahr steigen. Das verlautet jetzt aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Eine solche Erhöhung von 12,3 Millionen Euro sieht der am 31. März 2015 erstmals im Kabinett behandelte Gesetzentwurf für die freien Schulen vor.
Bildungsministerin Dr. Birgit Klaubert (DIE LINKE) unterstreicht, so eine Pressemitteilung ihres Hauses: "Die Landesregierung hält Wort und stattet die freien Schulträger deutlich besser aus. Im Vergleich mit anderen Bundesländern wird Thüringen damit bei der pro Schüler gewährten Finanzhilfe in nahezu allen Schularten einen vorderen Rang einnehmen. Damit sichern wir die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft, die ein unverzichtbarer Bestandteil unserer pluralen Thüringer Bildungslandschaft sind."
Die gesetzliche Neuregelung wurde nach einem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014 notwendig. Zudem ist das alte Gesetz bis zum 31. Dezember 2015 befristet.
Jetzt wird, so das Ministerium weiter, das Anhörungsverfahren eingeleitet, bei dem alle freien Schulträger sowie Interessenvertreter der Schulen in freier Trägerschaft und andere zu beteiligende Gremien, darunter die kommunalen Spitzenverbände, eingebunden sind. Ihnen wird der Gesetzentwurf zur Anhörung und Stellungnahme zugesandt.
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