Die Gemeinde Gröbenzell will das Defizit der katholischen Kindertagesstätten nur noch ausgleichen, wenn der Träger das Diskriminierungsverbot einhält. Das Landratsamt stellt die Rechtmäßigkeit des Beschlusses in Frage
Nach Ansicht der Rechtsaufsicht des Landratsamtes kann der Gröbenzeller Gemeinderat Sonderregelungen des kirchlichen Arbeitsrechts nicht über die Gewährung von kommunalen Zuschüssen aushebeln. Laut einer Pressesprecherin hat das Landratsamt "erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit" eines entsprechenden in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses. Nach diesem soll Bürgermeister Martin Schäfer (UWG) in Verhandlungen mit Vertretern der katholischen Kirche zum Ausgleich des Defizits ihrer Kindertagesstätten in Gröbenzell durchsetzen, dass die Religionsgemeinschaft auf ihre Sonderrechte verzichtet und sich an die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Beschäftigte hält.
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