Am Montagnachmittag fand im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das erste offizielle Treffen zwischen Verfassungsrichtern und Vertretern säkularer Verbände statt. Das Gespräch, das bereits vor Monaten in die Wege geleitet wurde, erhielt durch den aktuellen Beschluss des Gerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht zusätzliche Brisanz.
In der Vergangenheit haben sich die Karlsruher Verfassungsrichter immer wieder mit Vertretern der Religionsgemeinschaften, insbesondere der beiden christlichen Großkirchen, getroffen, um mit ihnen über Fragen des Religionsverfassungsrechts zu diskutieren. Am Montagnachmittag kam es erstmals zu einem Gespräch mit Repräsentanten der knapp 30 Millionen Menschen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören.
“In Deutschland gibt es mehr religionsfreie Bürgerinnen und Bürger als Katholiken oder Protestanten. Viel zu lange wurden die Interessen dieser großen Bevölkerungsgruppe ignoriert. Insofern kann man das heutige Treffen als historisches Ereignis werten”, sagte Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz, der neben Ingrid Matthäus-Maier (Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz), Helmut Fink (Koordinierungsrat säkularer Organisationen), Michael Bauer (Humanistischer Verband Deutschlands), Michael Schmidt-Salomon (Giordano-Bruno-Stiftung), Gerhard Czermak (IBKA / Bund für Geistesfreiheit) und Carsten Frerk (Forschungsgruppe Weltanschauung in Deutschland) der säkularen Delegation angehörte.
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