Snowden und das Staatswohl

Angela Merkel bringt den Amerikanern ein Gastgeschenk mit: Der Aufklärer Edward Snowden soll nicht vor dem NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland vernommen werden. Die dafür notwendigen Papiere will man ihm nicht geben. So verlange es, sagt die Bundesregierung, das deutsche Staatswohl.

Wer bestimmt das Staatswohl? Darf die Bundesregierung definieren und dekretieren, worin es besteht und was es verlangt? Und steht diese Definition dann über Recht, Gesetz und Verfassung? Darf die Regierung Merkel unter Berufung auf das von ihr allein festgelegte Staatswohl verhindern, dass Edward Snowden in Deutschland vernommen wird? Darf sie den Aufklärer Snowden zur persona non grata erklären? Darf sie so die Aufklärung der US-Überwachungs- und Abhöraktionen auf diese Weise erschweren und behindern? Darf sie das wirklich?

Sie kann es jedenfalls und sie macht es auch: Snowden kann auf deutschem Boden nur dann vernommen werden, wenn ihm die Verwaltungsbehörde (in diesem Fall die Bundesregierung) die Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse sowie die notwendigen Sicherheitsgarantien gibt. Das will die Regierung nicht tun. Sie verweist auf die Wichtigkeit der guten deutsch-amerikanischen Beziehungen; diese wolle man nicht gefährden. Sie sind nach der Definition der Bundesregierung, das ist der Gehalt ihrer Erklärung, Substanz des Staatswohls.

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