Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (1)

Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschlossen der Rat in Osnabrück und in Stuttgart. Beide wollen als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten unter kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.

HPD fragte bei den Initiatoren in Osnabrück und Stuttgart nach, zu welchen Entwicklungen die Beschlüsse bislang geführt haben. Teil 1: Stadtrat Felix Wurm zum Stand der Dinge in Osnabrück.

Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (1)

Hallo Felix Wurm,
im Beschluss des Stadtrats Osnabrück wird die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten für die gewünschten Veränderungen zu prüfen und mit den Kirchen in einen Dialog zu treten. (Details zu den Beschlüssen am Ende des Beitrags) Liegen hierzu schon Ergebnisse vor?

Felix Wurm: Die Verwaltung ist inzwischen bezüglich der drei Bestandteile des Ratsbeschlusses tätig geworden. Es hat Gespräche mit Vertretern der kirchlichen Einrichtungen gegeben, die einen freiwilligen Verzicht auf ihre Sonderrechte beim Arbeitsrecht aber kategorisch abgelehnt haben. Angeblich könnten sie dies aus rechtlichen Gründen gar nicht.

Ferner hat der Fachbereich Recht der Stadt Osnabrück ein Gutachten erstellt, das sich mit der Frage beschäftigt, ob bei künftigen Verträgen mit externen Trägern verpflichtende Vorgaben bezüglich der Arbeitnehmerrechte gemacht werden dürften. Der Fachbereich kommt zu dem Ergebnis, dass die Sonderrechte der Kirchen nicht vertraglich eingeschränkt werden dürften. Leider lässt das Gutachten sämtliche neuere Gesetzgebung zum kirchlichen Arbeitsrecht außer Acht und bezieht sich nur auf Gerichtsurteile aus den 80er Jahren.

Im Beschluss steht das Anregen von Veränderungen auf Bundesebene: Wie ist die Stadt da bislang vorgegangen?

Das bisherige Vorgehen der Stadtverwaltung zu dieser Forderung des Rates war enttäuschend. Bisher wurden lediglich die drei regionalen Bundestagsabgeordneten über den Beschluss des Rates informiert und gebeten, ihn bei ihren politischen Aktivitäten zu berücksichtigen.

Ich habe dies in einer öffentlichen Sitzung kürzlich heftig kritisiert (s. Bericht in der NOZ). Die Verwaltung hat danach zugesagt, den Beschluss an den Bundestag zu senden. Jetzt habe ich vom Büro des Oberbürgermeisters erfahren, dass nun alle im Bundestag vertretenen Fraktionen über den Beschluss informiert werden sollen.

Weiterlesen im Originalartikel.

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