Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (2)

Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschlossen der Rat in Osnabrück und in Stuttgart. Beide wollen als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten unter kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.
HPD fragte bei den Initiatoren in Osnabrück und Stuttgart nach, zu welchen Entwicklungen die Beschlüsse bislang geführt haben.

Teil 2: Peter Pätzold, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/die Grünen im Stuttgarter Gemeinderat.

Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (2)

Hallo Peter Pätzold,

im Beschluss des Stuttgarter Gemeinderats wird die Verwaltung aufgefordert, alle freien Träger zu einem Gespräch über deren Einstellungs- und Beschäftigungskriterien einzuladen. Und zwar mit dem Ziel, dass die bei der Stadt üblichen Kriterien erfüllt werden. Was hat sich denn seit dem Beschluss vom 10. Februar in Stuttgart getan? Liegen schon Ergebnisse vor?

Peter Pätzold: Es liegen noch keine Ergebnisse vor, da es auch noch kein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten gegeben hat. Die Grünen haben schon Gespräche mit den beiden Kirchen geführt, um sich auszutauschen und die gegenseitigen Standpunkte abzuklären. Dabei wurde auch über die rechtlichen Einschätzungen und den hier in Stuttgart praktizierten Umgang mit dem Thema gesprochen. Die Gespräche verliefen in einer freundlichen und sachlichen Atmosphäre.

Inwiefern wird es möglich sein, auf lokaler Ebene etwas zu ändern?

Zuerst wird man bei den Gesprächen sehen, wo denn genau die Probleme bzw. Unterschiede entstehen, denn es gibt eine Seite der praktischen Umsetzung und eine der Theorie.

Weiterlesen im Originalartikel.

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