Städte hinterfragen kirchliches Arbeitsrecht (3)

Keine diskriminierenden Sonderrechte mehr für kirchliche Einrichtungen – das beschloss außer dem Osnabrücker und dem Stuttgarter Rat bereits am 9. Februar der Rat Oldenburg. Auch hier will die Stadt als Auftraggeber nicht länger hinnehmen, dass die Beschäftigten in kirchlicher Trägerschaft nicht die vollen Rechte wie bei städtischer und privater haben.

Der hpd befragte den Ratsherrn und stellvertretenden Fraktionssprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sascha Brüggemann und die SPD-Ratsfrau und Bürgermeisterin Germaid Eilers-Dörfler.

Hallo Sascha Brüggemann,
hallo Germaid Eilers-Dörfler,
im Beschluss des Stadtrats Oldenburg wird der Bundesgesetzgeber zur Streichung der diskriminierenden Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber aufgefordert und die Verwaltung soll prüfen, ob die Kirchen freiwillig auf diese verzichten würden beziehungsweise ob man das mit ihnen vereinbaren könne.
Wie kam es denn zu Ihrer Initiative, Herr Brüggemann, und dazu, den Antrag  gemeinsam zu stellen?

Sascha Brüggemann: Wir hatten in der Ratsfraktion schon in der Vergangenheit über das Thema diskutiert und wollten es angehen. Als wir über den Beschluss aus Osnabrück stolperten, fragten wir die SPD-Fraktion, ob sie den Antrag mit uns gemeinsam stellen wolle. Den Osnabrücker Antrag musste ich nur bei den lokalen Bezügen leicht anpassen, der aus Stuttgart ist mir nicht bekannt.

Germaid Eilers-Dörfler: Die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Oldenburg sind seit der letzten Kommunalwahl 2011 eine enge Kooperation eingegangen und haben einige gemeinsame Arbeitsschwerpunkte. Beide Fraktionen haben sich nach Bekanntwerden des Beschlusses in Osnabrück sofort dafür ausgesprochen, auch in Oldenburg in dieser Angelegenheit gemeinsam aufzutreten und das hierfür notwendige politische Handeln mit einem gemeinsamen Antrag zu unterstreichen.

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