Symposium zur Genitalen Autonomie

Die Beschneidung von Jungen ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des §1631d BGB im Dezember 2012 gesetzlich erlaubt. Dass die Debatte, die im Vorfeld dieser Entscheidung des Gesetzgebers angestoßen worden war, damit nicht beendet ist, zeigte eine eintägige Veranstaltung in der letzten Woche in Köln.

Symposium zur Genitalen Autonomie

Am 6. Mai 2014 veranstalteten MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene sowie pro familia NRW in der Universität zu Köln ein Wissenschaftliches Symposium mit dem Titel “Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis”.

Für das mit knapp 80 TeilnehmerInnen ausgebuchte Symposium konnten als Vortragende namhafte WissenschaftlerInnen aus dem In- und Ausland gewonnen werden. Unter den TagungsteilnehmerInnen waren professionell mit der Thematik befasste Berufsgruppen wie Mediziner, JuristInnen, PsychologInnen etc. zahlreich vertreten, sowie Betroffene, AktivistInnen für Kinderrechte und Genitale Autonomie. Die Problematik der Jungenbeschneidung und deren Legalisierung durch den am 28.12.12 in Kraft getretenen §1631d BGB wurde aus unterschiedlicher Perspektive beleuchtet.

Nach der Begrüßung durch VertreterInnen der veranstaltenden Organisationen - Christian Bahls, 1. Vorsitzender von MOGiS e.V. und Renate Bernhard, Vorstand pro familia NRW, wurde die Runde der Vorträge eröffnet von Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Ärztlicher Direktor der Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomathik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)), der sich in seinem Vortrag mit der Frage “Eltern als beste Garanten der Kindesinteressen?” beschäftigte.

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