Alle paar Jahre kommt die Vorschrift des § 166 StGB in die Diskussion. Todsicher jedenfalls dann, wenn im Zusammenhang mit einer lästerlichen bildlichen Darstellung eines Propheten und unter Berufung auf eine Religion oder die Verletzung religiöser Gefühle Menschen ermordet werden.
Die Ermordung von Karikaturisten oder Satirikern wird dann zwar pflichtgemäß bedauert, es findet sich aber immer jemand, der meint, darauf hinweisen zu müssen, dass solche Taten ja nicht passieren würden, wenn die „religiösen Gefühle“ von anderen Menschen nicht verletzt würden. Klingt irgendwie nach „selber schuld“. Was musst Du den bissigen Hund auch zanken, Kind? Allerdings sind diese Mörder keine bissigen Hunde, die irgendwelchen kranken Reflexe folgen, sondern verantwortlich handelnde Menschen, für deren Taten es zwar Erklärungen, jedoch keine Rechtfertigungen geben kann. Und die Religion gerne als Vorwand missbrauchen.
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